“Wir sind seit eineinhalb Monaten vorbereitet” – Stallpflicht in Vorarlberg

Geflügelbetriebe entlang des Sees und des Rheins sind der Stallpflicht unterworfen. Private Kleinhalter sollen die Gefahr nicht unterschätzen.
Feldkirch, Wien “Wir Hühnerhalter sind schon seit eineinhalb Monaten in Alarmbereitschaft”, beruhigt Daniel Bell vom Geflügelhof in Feldkirch. Schließlich bringen die Zug-Wasservögel jedes Jahr die Vogelgrippe mit sich, in Deutschland gab es schon vor Wochen die ersten Fälle. Sorgen müssen sich die Konsumenten jedoch keine machen, betont Bell: “Wir haben tagtäglich mit Hygiene und diesen Themen zu tun, wir wissen, wie damit umzugehen ist.”

Stallpflicht
In den Gemeinden entlang des Bodensees und des Rheins gilt mit Donnerstag wieder die Stallpflicht für Geflügel. Diese müssen nun entweder innen oder zumindest unter einem geschlossenen Dach gehalten werden. Ziel ist die Vermeidung des Kontakts mit Wild- und Zugvögeln und deren Exkrementen.

Betroffen sind die Gemeinden entlang des Sees, sprich Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst und Gaißau. Im Bezirk Dornbirn sind die Gemeinden Hohenems und Lustenau betroffen, im Bezirk Feldkirch die Gemeinden Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Hobbyhalter sollen vorsichtig sein.
Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der “Gebiete mit erhöhtem Risiko” einzuhalten.
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Bell ist nach eigener Aussage einer der größten Junghuhnhändler im Land. “Wir erklären jedem Kunden, dass Hühner meldepflichtig sind. Seit August erhalten sie auch eine Information mit Schutzmaßnahmen zur Vogelgrippe”, versichert der Geflügelbauer. Er betont, dass man auch mit nur drei Hühnern das Virus nicht unterschätzen soll: “Wenn mich einer fragt: Lass die Tiere drinnen, schütze deine Hühner.” Schließlich gehe derzeit von jeder Wasserpfütze unter freiem Himmel ein Risiko aus. “Die haben es in einem ordentlichen Stall derzeit angenehmer und sicherer.”
Fälle in Ostösterreich und am Bodensee
Grund ist ein Fall von Vogelgrippe (H5N1) in einem Betrieb mit 800 Gänsen in Freilandhaltung in Oberösterreich. Rund um den betroffenen Betrieb in Steyr mit 800 Gänsen in Freilandhaltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Das bedeutet neben Stallpflicht einen eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen. Der erste bestätigte Fall von Vogelgrippe betraf eben eine Hühner-Kleintierhaltung im Burgenland am 17. November 2025. In Vorarlberg gab es noch keinen Fall, doch am deutschen und am Schweizer Ufer wurde je ein verendeter Schwan mit Vogelgrippe aufgefunden.
Verhalten in einem Hochrisikogebiet
- Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden.
- Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden.
- Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Geflügelpest-Pandemie
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Seit 2022 grassiert die größte je dokumentierte Vogelgrippewelle, die sich über mehrere Erdteile erstreckt. Dabei geht es um das hochpathogene – also besonders krankheitserregende – H5N1-Virus. Es befällt vor allem Vögel, wurde aber auch bei mehreren Säugetieren gefunden. Dieser Subtyp H5N1 ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar, jedoch nicht zwischen Menschen. Eine Erkrankung kann für den Menschen tödlich verlaufen. Die Agentur für Gesundheit AGES betont jedoch, dass der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, schlecht an den Menschen angepasst ist. Bisher sind noch keine Erkrankungen von Menschen in Europa bekannt.