Ausgebremst im Tunnel: Urteil nach fortgesetzter Verhandlung

Im fortgesetzten Verfahren geht es um eine Drängel-Szene, die sich auf der Rheintalautobahn ereignete.
Feldkirch Am Landesgericht wird eine Auseinandersetzung auf der Rheintalautobahn aus dem August 2024 weiterverhandelt. Der Termin war zuletzt vertagt worden, weil ein Zeuge geladen werden musste. Dieser wird nun einvernommen. Der Angeklagte bleibt bei jener Darstellung, die er bereits beim letzten Verhandlungstag vorgebracht hat.
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Dem mehrfach vorbestraften 26-Jährigen wird vorgeworfen, ein deutsches Urlauberpaar auf der Autobahn bis zum Stillstand ausgebremst zu haben und mit der Hand gegen das Auto geschlagen zu haben. Im Auto saß auch das Kind des Urlauberpaars. Sie hatten im vorherigen Verhandlungstermin den Eindruck, von den beiden BMW-Fahrern bedrängt worden zu sein, da sie den beiden bei einem illegalen Straßenrennen im Weg waren. Der Angeklagte sei einer der beiden Lenker gewesen.
Aussage eines jungen Zeugen
Als Zeuge sagt ein deutscher Mann aus, Jahrgang 2005. Er gibt an, den Angeklagten zu kennen, jedoch nicht eng mit ihm befreundet zu sein. In der Nacht zum vierten August 2024 war er unterwegs nach Lustenau, er selbst sitzt auf dem Beifahrersitz. Die Fahrt führt durch den Pfändertunnel.
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Im Tunnel kam es laut dem Zeugen zu einer Drängelei. Zwei Autos, eines davon der Angeklagte, bremsten sich gegenseitig aus. Wer damit begann, könne er nicht sagen. Zwischen seinem Fahrzeug und der eigentlichen Situation befanden sich zwei bis drei weitere Autos. Schließlich bremste der Angeklagte den anderen vollständig aus.
Aussteigen auf der Autobahn
Der Angeklagte stieg daraufhin aus seinem Fahrzeug aus. Auch der Zeuge verließ den Wagen, doch als er an der Stelle ankam, sei die Situation bereits beendet worden. Von einem Schlag gegen ein anderes Auto wüsste er von nichts. Er selbst habe weder auf ein Fahrzeug eingeschlagen, noch eine entsprechende Handlung beobachtet.
Der Angeklagte wiederum blieb bei seiner Aussage, dass er selbst gegen kein Fahrzeug geschlagen habe. Dies müsse der Beifahrer des zweiten BMWs gewesen sein – eben der am Donnerstag befragte Zeuge.
Klare Worte der Richterin
Die Richterin kommt zu einem anderen Schluss als der Angeklagte. Sie hält fest, dass dieser das gegnerische Fahrzeug ausgebremst und anschließend sein eigenes Auto verlassen habe. Besonders betont sie, dass sich eine Familie im betroffenen Auto befand. Ein derartiges Verhalten auf der Autobahn sei hochgefährlich.
Das Gericht verurteilt diesen zu einer Geldstrafe, zahlbar in 12 Raten zu jeweils 180 Euro. Zusätzlich wird ein Schadenersatz für die Familie in der Höhe von 2006,20 Euro zugesprochen.