Nach Messerstich: „Ich war in Panik und hatte Angst“

Zwei Gewalttaten innerhalb weniger Tage und ein Klappmesser beschäftigen das Landesgericht.
Feldkirch Beim Prozess im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch führt Richter Dietmar Nußbaumer den Vorsitz. Zum Beginn kommt es jedoch zu Verzögerungen: Die Verteidiger sind nicht anwesend, ein Start ist zunächst nicht möglich. Laut dem Richter liegt die Ursache darin, dass die Anwälte keine Einladung erhalten haben. Erst nach eineinhalb Stunden kann die Verhandlung schließlich eröffnet werden.
Eskalation in Bludenz
Der Hauptangeklagte, Jahrgang 1992, befindet sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dem nicht in Österreich geborenen Mann werden zwei Fälle schwerer Körperverletzung angelastet. Am 12. Juni 2025 soll er in Bregenz versucht haben, einen Mann mit einem Faustschlag gegen das linke Auge schwer zu verletzen. Das Opfer erlitt dabei einen Bluterguss.
Am 26. Juni folgte laut Anklage eine weitere Eskalation in Bludenz: Der Angeklagte soll seinem Kontrahenten mit einem Klappmesser in die Hüfte gestochen haben. Die Verletzung ist eineinhalb Zentimeter tief und rund zwei Zentimeter breit, zusätzlich entstand ein blutender Kratzer im Nierenbereich.
Zunächst bestreitet der Angeklagte die Tat. Eine DNA-Untersuchung weist jedoch nach, dass er das Messer in der Hand hatte. Zudem wird ein Video abgespielt, das eine Auseinandersetzung zeigt. Auch hier erkennt er sich anfangs nicht selbst und behauptet, zum Tatzeitpunkt in Salzburg gewesen zu sein. Später erklärt er, das Datum verwechselt zu haben.
Geständnis nach Konfrontation
Im Laufe der Verhandlung kommt es zu einem intensiven Wortwechsel zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem. Die Staatsanwältin hält dem Beschuldigten seine widersprüchlichen Angaben vor und fragt: „Wie soll man Ihnen glauben? Sie sagen heute etwas komplett anderes als bei der Polizei.“ Der Angeklagte entgegnet, er sei bei der Einvernahme auf Beruhigungsmitteln gewesen. Laut Aktenlage gab er seine Aussagen jedoch nüchtern zu Protokoll.
Schließlich macht Richter Nußbaumer deutlich, dass ein fehlendes Geständnis strafverschärfend wirken könne. Am Ende zeigt sich der Angeklagte vollständig schuldig. Die Zeugen müssen nicht mehr einvernommen werden. Er entschuldigt sich im Gerichtssaal beim Opfer, das die Entschuldigung annimmt. Zudem verpflichtet ihn das Gericht zu einem Schadenersatz von 1560 Euro.
Das Urteil lautet auf 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt bei fünf Jahren Probezeit. Aufgrund der bereits verbüßten Untersuchungshaft wird eine bedingte Entlassung ausgesprochen.
Jugendliche unterdrückte Beweismittel
Als weitere Angeklagte tritt eine Jugendliche, Jahrgang 2009, vor Gericht. Sie ist ohne Beschäftigung, möchte die Schule nachholen und bislang unbescholten. Ihr wird vorgeworfen, am 26. Juni 2025 das verwendete Klappmesser unterdrückt zu haben, um den Hauptangeklagten im Strafverfahren zu begünstigen.
Die Jugendliche gibt an, das Messer in den Ärmel gesteckt und später der Polizei übergeben zu haben. „Ich war in Panik und hatte Angst, es ging alles so schnell“, sagt die zum Tatzeitpunkt 15-Jährige Angeklagte. Zudem spricht sie offen über ein Cannabisproblem und erklärt, ihr sei damals nicht bewusst gewesen, welche Konsequenzen ihr Handeln habe. Ihr Verteidiger schildert eine schwierige familiäre Situation: Nach dem Tod der Mutter lebte sie beim Vater, der ebenfalls mit Suchtproblemen zu kämpfen hat.
Richter Nußbaumer ordnet ein diversionelles Vorgehen ohne Verurteilung an. Vorgesehen sind eine Drogentherapie in Deutschland, eine Probezeit von drei Jahren mit Vorbehalt sowie Bewährungshilfe.