Handyalarm bei Großbrand: Das muss man zum AT-Alert in Lustenau wissen

Vorarlberg / 21.01.2026 • 12:35 Uhr
Handyalarm bei Großbrand: Das muss man zum AT-Alert in Lustenau wissen
So wurde die Bevölkerung in Teilen des Rheintals über den Brand informiert. Eine Premiere in Vorarlberg. VOL.AT

Beim Großbrand in Lustenau erging erstmals abseits von Übungen eine Handywarnung per AT-Alert an die Bevölkerung. Was man wissen muss.

Lustenau Beim Großbrand bei Nutzfahrzeuge Haubner in der Nacht auf Dienstag gab es eine Premiere in Vorarlberg: Erstmals wurden die Anrainer per Alarm auf Mobiltelefon über eine Gefahrensituation informiert, dem sogenannten AT-Alert. Erst im Oktober wurde das neue System breit getestet, nun musste es sich in der Praxis beweisen.

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Wer hat ausgelöst?

Grundsätzlich sind die Landeswarnzentralen und das Bundesinnenministerium für die Auslösung verantwortlich. Bei einem Ereignis wie einem Großbrand hat auch die Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Möglichkeit, einen AT-Alert zur Information und Warnung der Wohnbevölkerung auszulösen. Die rechtliche Basis wäre hier etwa die Feuerpolizeiordnung oder das Katastrophenhilfegesetz. Die LWZ ist in diesem Fall nur die technische, nicht die für die Entscheidung verantwortliche Auslösestelle.

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Wie wird alarmiert?

Bereits seit 2022 verpflichtet eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten, ihre Bevölkerung bei Katastrophen und Gefahrensituationen mittels sogenannter Cell-Broadcast-Technologie schnell und niederschwellig zu warnen. In diesem Fall ergeht über die Funkmasten des Mobilfunknetzes an alle Mobiltelefone im Einzugsbereich die Warnung, ungeachtet der Software.

Handyalarm bei Großbrand: Das muss man zum AT-Alert in Lustenau wissen

In welchen Gebieten wurde alarmiert?

Primär wurde im Gemeindegebiet von Lustenau die Bevölkerung informiert. In der Praxis ging der Alarm aber darüber hinaus: Aufgrund von Überreichweiten und der Tatsache, dass ein Funkmast der Mobilfunkinfrastruktur nicht an den Gemeindegrenzen Halt macht, wurden auch in den umliegenden Gemeinden Menschen erreicht, die nahe den Gemeindegrenzen waren. So wurde die Warnung auch teilweise in Höchst empfangen.

Hat alles funktioniert?

“Die uns bekannten Rückmeldungen zeigen, dass diese Form der Information vor Gefahren von der Bevölkerung grundsätzlich gut aufgenommen wurde”, erklärt Fachbereichsleiter Franc Magnes den VN. Eine Korrektur wurde jedoch bereits vorgenommen: Statt Auflistungszeichen wurden ¿ versendet. Dabei handelte es sich um einen Fehler der Zeichenkonvertierung, der bei den Tests im Vorfeld nicht auffiel und bereits behoben wurde.

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