Steuernachzahlungen in Millionenhöhe

Das Finanzamt hat 2025 im Land 8,8 Millionen Euro an Steuern nachgefordert. Die Zahl der Prüfungen steigt – und weitere Nachzahlungen könnten folgen
SCHWARZACH. Alles in allem wird es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln, den sich die Finanz im vergangenen Jahr an nicht abgelieferten Steuern geholt hat in Vorarlberg. Genaueres lässt sich ausschließlich für das Finanzamt Österreich sagen, für das Angaben für Vorarlberg allein vorliegen: Hier ist es in Folge von 1393 Prüfungen zu Nachzahlungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro gekommen. Das entsprach in etwa auch den Verhältnissen der Vorjahre.
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Unabhängig davon führte das Finanzamt für Großbetriebe 368 Prüfungen durch. Ergebnis: Nachzahlungen von 58 Millionen Euro. Das bezieht sich jedoch auf die Region West, zu der neben Vorarlberg auch Tirol gehört. Und schließlich gibt es noch das Amt für Betrugsbekämpfung, von dem ausschließlich Angaben für ganz Österreich vorliegen. Es hat der Republik Österreich 154 Millionen Euro eingebracht Wie viel davon auf Vorarlberg entfällt, lässt sich laut Vorstand Christian Ackerler nicht sagen.
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Steuerexperten finden die Größenordnung von zum Beispiel 8,8 Millionen Euro, die über das Finanzamt Österreich zusammengekommen sind, gar nicht so bemerkenswert. Gemessen am gesamten Steueraufkommen handele es sich um einen niedrigen Prozentsatz und sei auch auf eine „nicht unübliche Fehlerquote“ zurückzuführen, erklärt Jürgen Reiner, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Land: „Das Steuersystem ist nicht das Einfachste und gerade bei uns im grenzüberschreitenden Bereich passieren immer wieder Fehler.“
Beim Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe (ab 12,5 Millionen Euro Umsatz) geht es insbesondere um klassische Betriebsprüfungen. „In unserer täglichen Praxis führen Betriebsprüfungen meist zu relativ geringen Feststellungen“, berichtet der Steuerberater Peter Bahl: „Da geht es etwa um unterschiedliche Beurteilungen über Privatanteile (zum Beispiel in Bezug auf die Nutzung eines Fahrzeugs; Anm.) und dergleichen.“

Anders sei es bei der Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge von Unternehmen, die von Finanz und Gesundheitskasse durchgeführt werden: „Aufgrund der Komplexität der Lohnverrechnung, des mehrjährigen Prüfungszeitraumes sowie der möglichen großen Anzahl betroffener Dienstnehmer besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich hier entsprechend höhere Nachforderungen ergeben können“, so Bahl.
Die Finanzbeamten haben laut Jürgen Reiner „in der Regel ein gutes Gespür und suchen in Zeiten der Budgetknappheit nicht wochenlang, um eine Kleinigkeit zu finden: Wenn sie den Eindruck haben, dass alles okay ist, machen sie das Buch zu, kann es ein Nullergebnis geben. Wenn sie hingegen merken, dass jemand den Bogen überspannt hat, führt das zur Einleitung eines Strafverfahrens.“ Dann kann es schon beim ersten Mal und sonstiger Unbescholtenheit teuer werden, können zusätzlich zu einer Nachzahlung von beispielsweise 10.000 etwa weitere 4000 Euro fällig werden.

Hat die Finanz von sich aus den Verdacht auf Abgaben- oder Steuerhinterziehung, kommt das Amt für Betrugsbekämpfung ins Spiel. Ob man dort besondere Auffälligkeiten sieht im äußersten Westen? „Nein“, antwortet Vorstand Christian Ackerler im Gespräch mit den VN: „In Vorarlberg haben wir das Thema Scheinfirmen weniger. Sie sind eher in Ballungsräumen wie Wien und Linz angesiedelt. Da schlägt vielleicht eine alemannische Grundehrlichkeit durch. In Vorarlberg geht es mehr um schwarze Umsätze im Baubereich etwa. Es sind klassische Versuche, Umsätze zu verkürzen – zum Teil aufgrund einer veralteten Meinung, dass es sich dabei nur um ein Kavaliersdelikt handle, was es nicht ist.“