Suche nach Adoptiveltern: So geht es für das Kind aus dem LKH Feldkirch weiter

Vorarlberg / 05.05.2026 • 11:20 Uhr
Suche nach Adoptiveltern: So geht es für das Kind aus dem LKH Feldkirch weiter
Der auf Familienrecht spezialisierte Anwalt Daniel Wolff weiß, was nun auf die möglichen Adoptiveltern zukommt.Wolff

Mehrere Familien haben sich bereit erklärt, das nach der Geburt im Krankenhaus verbliebene Kind mit Beeinträchtigung zu adoptieren. Rechtsanwalt Daniel Wolff weiß, dass dies für alle Beteiligten ein Hürdenlauf wird.

Bregenz Im Jänner wurde ein Neugeborenes mit Beeinträchtigungen nach der Geburt der Obhut der Gesundheitsbehörden übergeben. Zu den Umständen ist wenig bekannt, doch dürften mehrere Begleitumstände die Kindseltern zu diesem Schritt bewegt haben. Da sich auf den üblichen Wegen innerhalb von vier Monaten keine Adoptivfamilie fand, wandte sich Landesrätin Martina Rüscher per Textnachricht an ihr Umfeld. Ihre Suche nach Adoptiveltern ging daraufhin viral, mehrere Familien werden derzeit auf ihre Eignung geprüft.

Wenn das Kind neue Eltern erhält

“Für die meisten Eltern ist es natürlich extrem”, betont Rechtsanwalt Daniel Wolff die emotionale Belastung, auch für die leiblichen Kindseltern. Als Anwalt begleitet er meist Eltern, die ihre Stiefkinder adoptieren wollen, durch den Behördenmarathon. Doch auch Eltern, denen das Kind von der Kinder- und Jugendhilfe entzogen wird und sich dagegen wehren wollen, sind ihm vertraut. “Es gab schon Fälle, in denen Kinder aus muslimischen Familien bei den Pflegeeltern im römisch-katholischen Glauben erzogen wurden”, betont Wolff die begrenzte Mitsprache jener Eltern, denen die Kinder von Amts wegen entzogen wurden.

Hürdenlauf für Adoptiveltern

Doch auch für jene, die adoptieren wollen, wird es ein Hürdenlauf. Aufgrund des grundsätzlich großen Interesses an Adoptionen muss mit einer Wartezeit von mindestens zwei bis drei Jahren gerechnet werden, erklärt das Justizministerium online. Bevorzugt werden Partnerschaften ohne Kinder, Einzelpersonen und Paare mit leiblichen Kindern haben generell eine geringere Chance auf ein Adoptivkind. “Es ist ein extremer Aufwand, hinzu kommen die gesetzlichen Auflagen”, betont Wolff.

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Sobald sich die leiblichen Eltern für eine Freigabe zur Adoption, eine anonyme Geburt oder das Angebot der Babyklappe entscheiden, übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Verantwortung für das Kind. Sie sucht dann nach geeigneten Adoptiveltern. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindestalter der Adoptiveltern von 25 Jahren, geeignete soziale und finanzielle Möglichkeiten und die “begründete Aussicht” auf eine familienähnliche Beziehung zwischen dem Adoptivkind und den Wunscheltern. Auch die charakterliche Eignung muss belegt werden. Selbst im Idealfall kann dieser Prozess Monate dauern, betont Wolff.

Risiken bis zur Bewilligung

Zwischen der Auswahl einer Familie und der gerichtlichen Bewilligung der Adoption liegt meist ein halbes Jahr. In dieser Zeit wird beobachtet, wie es dem Kind und seinen Pflegeeltern miteinander geht und sich die besagte Aussicht auf eine familiäre Beziehung einstellt.

Doch auch die leiblichen Eltern können in dieser Zeit noch eine Rolle spielen: “Der Gesetzgeber will eigentlich, dass die leiblichen Eltern die Obsorge für ihr Kind übernehmen”, erklärt der Anwalt. Kann die Kindsmutter inzwischen ihre Aufgabe wahrnehmen und es ist keine Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen, wird das Kind den Pflegeeltern wieder abgenommen.

“Als Pflegeeltern muss man für ein Kind da sein – mit dem Risiko, dass das Kind allenfalls wieder zur Mutter zurückkehrt. Das ist, glaube ich, vielen nicht klar”, warnt Wolff adoptivwillige Eltern. Erst mit der gerichtlichen Bewilligung ist die Adoption rechtsgültig und das Adoptivkind leiblichen Kindern gleichgestellt.