Wehrdienstform noch immer offen

Vorarlberg / 25.05.2026 • 14:58 Uhr
Wehrdienstform noch immer offen
Keine Lösung in Sicht: Bei den Verhandlungen der Regierungsparteien gehe nichts weiter, heißt es aus dem Verteidigungsministerium, es gebe wenig bis gar keine Bewegung. Foto: APA

Unklarheit für junge Männer, wie lange sie ab dem kommenden Jahr dienen müssen.

SCHWARZACH. Simon Märker (19) gehört vielleicht zu den letzten „Tauglichen“, für die noch sechs Monate Wehr- oder neun Monate Zivildienst gelten. Sicher ist es nicht: Seit Februar verhandeln die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos über eine Verlängerung. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag einer Reformkommission, die von der Verteidigungsministerin eingesetzt worden war. Ab dem kommenden Jahr sollte es demnach acht Monate Grundwehrdienst plus zwei Monate Milizübungen geben sowie zwölf Monate Zivildienst. Zunächst hat Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) eine Volksbefragung dazu angekündigt. Mittlerweile unterstützt seine Partei den Kommissionsvorschlag. Bei den Koalitionspartnern lässt man sich nicht in die Karten blicken: Beide lassen wissen, dass es um mehr als die Dauer gehe. Bei den Neos legt man den Fokus auf militärische, bei der SPÖ auf zivile Verteidigungsfähigkeit.

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Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, hat den Eindruck, dass nichts weitergeht. Es gebe wenig bis gar keine Bewegung: „Es deutet nichts darauf hin, dass es in der nächsten Zeit zu einer Lösung kommt, im Gegenteil.“ Es gebe die Befürchtung, dass es am Ende einen politischen Kompromiss von sechs plus zwei Monaten Wehr- und weiterhin neun Monaten Zivildienst geben könnte, absehbar sei aber eben nichts.  

Damit geht ein wachsendes zeitliches Problem einher: Mit 1. Jänner 2027 wird eine Umsetzung zunehmend schwer bis unmöglich: „Unsere Planungen gehen von einer Vorlaufzeit von elf Monaten aus“, warnt Bauer. Das könnte man verkürzen, aber nicht unbegrenzt.

Wehrdienstform noch immer offen

Vor allem auch für junge Leute wird das Ganze zunehmend kritisch. „Es erschwert auf jeden Fall die Planbarkeit für das Universitäts- oder Berufsleben“, bestätigt Simon Märker, der selbst insofern noch auf der sicheren Seite ist, als er nach Abschluss der HAK Bregenz im Oktober als Zivildiener zum Roten Kreuz geht.

Abgesehen davon wäre es dem Schülervertreter jedoch wichtig, dass nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird: „Jugendliche müssen eingebunden werden, weil diese Entscheidungen direkt ihre Ausbildung, ihren Berufseinstieg und ihre Lebensplanung betreffen.“

Simon Märker
„Es erschwert auf jeden Fall die Planbarkeit für das Universitäts- oder Berufsleben“, bestätigt der Schülervertreter Simon Märker. Foto: Schülerunion

Der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger erklärt, dass eine Übergangslösung notwendig werden könnte, sofern man an einer Verlängerung per 1. Jänner 2027 festhalten möchte: Diese könnte demnach erst für jene gelten, bei deren Stellung Klarheit besteht. Zumal das auch Einfluss darauf haben kann, ob sie sich für Wehr- oder Zivildienst entscheiden. Und zumal kaum eine andere staatliche Maßnahme so sehr in das Leben eines Menschen eingreife: „Das ist von der Wirkung auf die persönliche Freiheit nicht nichts“, so Bußjäger.

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„Wenn der Gesetzgeber den Wehr- oder Zivildienst verlängern sollte, greift er in die Übergangsphase zwischen Schule, Ausbildung und Beruf ein“, bestätigt Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer. Schutzrechte würden rechtzeitig Klarheit fordern: „Junge Menschen sollten sich darauf verlassen können, wann sie in den Arbeitsmarkt oder ins Studium einsteigen können.“