“Melanie muss in die Schule!”

Vorarlberg / 29.07.2026 • 16:55 Uhr
Melanie
Trotz aller Hemmnisse schauen Burgi und Roland Gröller gemeinsam mit ihren Töchtern Lya und Melanie positiv in die Zukunft.

Keine Befreiung für Down-Syndrom-Kind mit dem Entwicklungsstand einer Dreieinhalbjährigen.

Thüringen “Abgelehnt, Melanie muss in die Schule!” Burgi und Roland Gröller aus Thüringen sind tief enttäuscht. Sie hatten so auf ein zusätzliches Kindergartenjahr für ihre mit dem Down-Syndrom geborene Tochter gehofft: “Melanie ist auf dem Stand eines dreieinhalbjährigen Kindes. Sie braucht für alles mehr Zeit, die hätten wir ihr gerne gegeben.” Doch der Bescheid der Bildungsdirektion fiel negativ aus, ebenso eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht. Dem Schulbesuch stünden keine medizinischen Ursachen entgegen, lautete die Begründung, und es gebe ein gutes Setting in der Schule. Stellungnahmen, die ein weiteres Kindergartenjahr empfahlen, blieben ohne Wirkung. Für Martina Natter, Obfrau der Arbeitsgemeinschaft Down-Syndrom, ist besonders befremdlich, dass “pädagogische und medizinische Einschätzungen jetzt von Juristen getroffen werden”.

OP am offenen Herzen

Melanie ist für ihr Alter noch recht klein. Sie kommt gerade so an die Größe ihrer jüngeren Schwester Lya (4) heran. Ihr Wortschatz ist erstaunlich vielfältig, sie singt und lacht gerne. Für Außenstehende sind die gravierenden Entwicklungsrückstände kaum sichtbar. Die Eltern kennen sie umso besser. Melanie kam mit einem Herzfehler zur Welt, der eine Operation am offenen Herzen erforderlich machte. “Schon vor diesem Eingriff legte Melanie nur langsam an Gewicht zu”, erzählt die Mutter. Danach brauchte sie wieder viel Zeit, um sich zu erholen, was die Entwicklung beeinträchtigte. “Sie benötigt Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen, sei es beim Ankleiden, Ausziehen oder beim Toilettengang”, schildert Burgi Gröller. Auch motorisch ist Melanie auf Unterstützung angewiesen. Sie sei zudem oft krank gewesen, habe deshalb viel Kindergartenzeit verpasst, was ihre soziale bzw. emotionale Entwicklung zusätzlich stark einschränkte. Ein Schulbesuch könnte, befürchten die Eltern, das Kind überfordern. “Ein weiteres Kindergartenjahr würde es Melanie ermöglichen, sich spielerisch weiterzuentwickeln, um dann im nächsten Jahr gestärkt die Volksschule zu besuchen”, sind Burgi und Roland Gröller überzeugt.

Melanie
Besonders gerne hält sich Melanie im Garten auf, wo vieles blüht und gedeiht.

Platz freigehalten

Ärztliche und psychologische Stellungnahmen kamen zum gleichen Schluss. Im Februar stellten die Eltern einen Antrag auf Schulbefreiung. “Wir wurden vonseiten der pädagogischen Beratung zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine Schulbefreiung nur aus medizinischen Gründen gibt”, räumt Roland Gröller ein. Hoffen ließ aber ein runder Tisch mit aks, Logopädin, Kindergarten und pädagogischer Beratung der Bildungsdirektion, bei dem alle zu der Einschätzung gelangten, wonach ein weiteres Kindergartenjahr für Melanie förderlich wäre. “Im Kindergarten haben sie sogar einen Platz freigehalten”, ergänzt die Mutter.

Melanie
Melanie als Schmetterling: Wenn die Zeit reif ist, wird auch sie fliegen können.

Den braucht Melanie nicht mehr. Die Behörde fuhr über alle positiven Bewertungen drüber. Die Familie Gröller ist damit nicht allein. Für das Schuljahr 2025/26 wurden 36 Ansuchen an die Bildungsdirektion gestellt, vier davon abgewiesen. Für 2026/27 liegen 34 Ansuchen um Schulbefreiung vor, von denen fünf abgewiesen wurden. Wie die Bildungsdirektion auf VN-Anfrage unter anderem erklärte, werde jeder Antrag individuell geprüft, und Entwicklungsrückstände würden dabei nicht geringer bewertet als andere Beeinträchtigungen. “Sie führen aber für sich allein nicht automatisch zu einer Befreiung vom Schulbesuch. Entscheidend ist, ob für das Kind trotz seiner Einschränkungen ein Schulbesuch grundsätzlich möglich und zumutbar ist”, heißt es in der Stellungnahme. In die Beurteilung würden Gespräche mit den Eltern und der Schule sowie pädagogische und medizinische Stellungnahmen einfließen. Die behördliche Entscheidung beruhe daher nicht auf einer isolierten Einschätzung. Es wird zudem auf die Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, das kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall eine Revision mit dem Hinweis auf ein adäquates schulisches Setting abwies.

Einsicht verweigert

Was Roland Gröller ärgert: “Eine Einsicht in die Stellungnahme der pädagogischen Beraterin wurde uns verwehrt.” Auf das Ersuchen um ein persönliches Gespräch mit der Juristin der Bildungsdirektion sei nicht einmal eine Antwort gekommen. “Wir sind als Eltern ohnmächtig”, resümiert Burgi Gröller fast schon resigniert. Doch dann strafft sie sich: “Jetzt heißt es, nach vorne zu schauen und Melanie gut auf dem neuen Weg zu begleiten.” Ihre Geschichte erzählt die Familie, weil sie Bewusstsein für mehr Individualität bei solchen Entscheidungen schaffen möchte. Martina Natter fordert Fairness statt Gleichheit: “Die Beurteilungen müssen flexibler werden. Manche Kinder mit Beeinträchtigung brauchen für ihre Entwicklung eben mehr Zeit.”