Quoten für die Gruppengrößen

Sinkende Kinderzahlen in Betreuungseinrichtungen führen auch schon zu Entlassungen.
Schwarzach Ab 1. September gelten neue Richtlinien zur Personalkostenförderung für Kleinkind- und Kindergartengruppen, und wieder einmal geht es auch ums Geld. So muss etwa eine bestehende Gruppe zu 85 Prozent gefüllt sein, bevor eine neue eröffnet werden kann, für die es erhöhte Fördermittel gibt. Die Quote gilt verpflichtend ebenso für den Nachmittag. Bei zu geringer Auslastung müssen Kinder in einer Gruppe zusammengefasst werden. “Das macht Sinn”, sagt Manuela Lang. Zumindest dieser Maßnahme kann die Obfrau des Landesverbandes Elementarpädagogik etwas abgewinnen. Was die Vorgabe für neue Gruppen betrifft, zeigt sich Lang “nicht erfreut”, aber: “Jetzt haben wir es wenigstens schwarz auf weiß.” Die insgesamt rückläufigen Kinderzahlen sorgen noch anderweitig für Probleme: Es kommt bereits zu Entlassungen beim Betreuungspersonal, wie Thomas Kelterer von Younion Vorarlberg bestätigt.
Personal im Fokus
Um die Quote wurde lange gerungen. Zuerst sollte sie 90 Prozent betragen. Eine Einigung kam schließlich bei 85 Prozent zustande. Daneben gibt es eine neue Regelung zur Überprüfung von Neuanstellungen in Kindergartengruppen, wenn diese 10 Prozent über dem notwendigen Personaleinsatz liegen. “In solchen Fällen wird den Gründen nachgegangen und eine pädagogische Beratung angeboten”, erklärte Landesrätin Barbara Schöbi-Fink in einer Stellungnahme an die VN. Gemeinden mit einem Personaleinsatz, der über dem gesetzlichen Mindest-Betreuungsschlüssel liegt, erhalten für Neueinstellungen oder Stellenaufstockungen seit Frühjahr 2026 keine zusätzliche Landesförderung mehr. Bereits bestehendes Personal wird jedoch weiter mitfinanziert. Der Anteil liegt zwischen 60 und 90 Prozent.

Kritischen Stimmen, wonach die Änderungen einmal mehr still und leise erfolgten, hält Schöbi-Fink entgegen: “Förderrichtlinien werden immer von der Landesregierung beschlossen. Es ist kein anderes Gremium dafür vorgesehen.” Nach dem Beschluss seien die Rechtsträger nochmals gesondert per Schreiben informiert worden: “Die Richtlinie ist zudem auf der Homepage abrufbar. Es besteht somit volle Transparenz.” Die Zusammenlegung von Nachmittagsgruppen bezeichnet sie “aus pädagogischer Sicht” als sinnvoll: “Beim sozialen Miteinander in Gruppen lernen Kinder unterschiedliche Dynamiken kennen und können etwa spielerisch Konfliktlösungsstrategien entwickeln.” In zu kleinen Gruppen würden diese Entwicklungsmöglichkeiten eher zu kurz kommen. “Keinesfalls”, versucht Barbara Schöbi-Fink zu beruhigen, “ist mit der Zusammenlegung eine Angebotsreduktion verbunden.”

Assistenzpersonal betroffen
Manuela Lang bleibt diesbezüglich skeptisch. Nicht nur sie weiß, dass Nachmittage immer weniger gefragt sind. Bis jetzt hatte sie an drei Nachmittagen jeweils nur ein Kind in Betreuung. Der neuen Richtlinie folgend, wird Lang ab Herbst aus drei Nachmittagsgruppen eine Gruppe machen. Gewerkschafter Thomas Kelterer spricht ebenfalls von einem massiven Einbruch bei der Nachmittagsbetreuung. Die Folgen allgemein schrumpfender Kinderzahlen sind bereits in Form von Entlassungen spürbar. Kelterer bestätigt eine “erkennbare Tendenz” und berichtet von rund 20 Fällen allein seit Juli. Betroffen ist demnach vor allem Assistenzpersonal.