Sorge um Angebote für Kinderbetreuung

Vorarlberg / 13.07.2026 • 16:30 Uhr
Sorge um Angebote für Kinderbetreuung
Eltern sehen die Perspektiven in der Kinderbetreuung enger werden. Symbolfoto: VN/paulitsch

Gesetzesnovelle macht Schließung von Gruppen künftig ohne Bewilligung möglich.

Schwarzach Das alte Betreuungsjahr ist zwar vorbei, doch schon denken manche Eltern besorgt an das neue. Grund ist eine Änderung im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, die es Gemeinden künftig ermöglicht, Gruppen ohne Bewilligung zu schließen, Öffnungszeiten zu verkürzen oder Betreuungsangebote zu reduzieren. Was kritischen Stimmen besonders sauer aufstößt: Die Gesetzesänderung wurde als Regierungsantrag eingebracht und umging so eine offizielle Begutachtungsfrist. Zudem, lautet eine andere Befürchtung, würden die Schlupflöcher, die das Gesetz den Gemeinden schon geboten habe, um den Versorgungsauftrag zu umgehen, noch weiter aufgemacht. Landesrätin Barbara Schöbi-Fink ließ auf VN-Anfrage wissen: „Mit dem Fallen der Bewilligung wird dem steigenden Bedarf an solchen Anpassungen aufgrund sinkender Geburtenzahlen Rechnung getragen und der Verwaltungsaufwand verringert.“ Eltern indes spüren bereits die Auswirkungen, etwa in Form von weniger Betreuung am Nachmittag.

Familie springt ein

Eine Mutter aus dem Oberland (Name der Redaktion bekannt) musste unlängst die bittere Erfahrung machen, dass sich Funktionierendes nicht mehr spielt. Wie gewohnt, wollte sie ihr Kind wieder für zwei Nachmittage pro Woche in der Kinderbetreuung anmelden. Stattdessen wurde sie vor vollendete Tatsachen gestellt. Es gibt nur noch einen Nachmittag. „Das bisher bestehende Angebot wurde einfach eingeschränkt“, ärgert sich die Mutter. Es gebe zu wenig Anmeldungen, sei ihr gesagt und als Alternative ein Wechsel in die Kinderbetreuung des Nachbarorts empfohlen worden. Die berufstätigen Eltern wollen das Kind aber nicht aus seinem gewohnten Umfeld reißen. Deshalb springen an einem Nachmittag nun Familienangehörige ein, für den zweiten Nachmittag konnte die Mutter ihre Arbeitszeiten dank Unterstützung des Dienstgebers anpassen. Sie hält es für bedenklich, wenn eine Nachmittagsbetreuung einfach so gekippt werden kann. In der Novelle gilt das nicht mehr als „wesentliche Änderung“.

Sorge um Angebote für Kinderbetreuung
Die Gruppengröße hängt immer öfter buchstäblich an den Kinderzahlen.APA

Landesrätin Barbara Schöbi-Fink verteidigt die Neuerungen. „Bisher gab es keine Regeln dafür, wenn eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung für längere Zeit geschlossen wird oder der Träger den Betrieb ganz einstellt. Jetzt haben wir sie“, führte Schöbi-Fink aus. Künftig darf eine Einrichtung nur noch am Ende eines Betreuungsjahres geschlossen werden. Das soll den Wegfall von Betreuungsplätzen während eines laufenden Jahres verhindern. Nachsatz: „Bisher war dies jederzeit möglich.“ Das Land muss lediglich zwei Monate vorher informiert werden. Bleibt eine Einrichtung länger als drei Jahre geschlossen, erlischt die Bewilligung automatisch. Für eine spätere Wiedereröffnung braucht es eine neue Bewilligung.

Förderkürzungen als Folge

Bei der Erklärung zur fehlenden Begutachtungsfrist wird es amtstechnisch. Da heißt es unter anderem: „Die Novelle hat vor allem dazu gedient, die Regelung über die fachlichen Anstellungserfordernisse der pädagogischen Fachkräfte an die neuen grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes anzupassen.” Zudem habe es sich um nur geringfügige Änderungen gehandelt.

Günter Meusburger, Geschäftsführer des Gemeindeverbands, versichert: “Die Angebote werden weiterhin bestmöglich am tatsächlichen Bedarf der Familien ausgerichtet. Bei rückläufigen Kinderzahlen kann es allerdings notwendig werden, Gruppen zusammenzulegen oder neu zu organisieren.” Dabei spielen seinen Aussagen zufolge auch die Fördervorgaben des Landes eine wesentliche Rolle: “Werden die nach der Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung vorgesehenen maximalen Gruppengrößen nicht entsprechend ausgeschöpft, können die Gemeinden mit erheblichen Förderkürzungen konfrontiert sein”, erläutert Meusburger die Krux. Im  gerade abgelaufenen Betreuungsjahr besuchten 17.068 Mädchen und Buben eine Betreuungseinrichtung, im Jahr davor waren es 17.412 Kinder.