Fahrzeug in Kindergruppe gelenkt

Welt / 01.11.2021 • 22:51 Uhr
Ein Ermittler untersucht das Unfallauto. Der Fahrzeuglenker steht unter dringendem Verdacht, vorsätzlich in die Schülergruppe gefahren zu sein. apa
Ein Ermittler untersucht das Unfallauto. Der Fahrzeuglenker steht unter dringendem Verdacht, vorsätzlich in die Schülergruppe gefahren zu sein. apa

Mordermittlungen gegen Autofahrer nach tödlicher Kollision mit Schulkindern

witzenhausen Nach der tödlichen Kollision eines Autos mit einer Gruppe von Schulkindern in Nordhessen am vergangenen Freitag wird nicht mehr wegen eines Unfalls, sondern wegen Mordes ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass der Fahrer den Wagen vorsätzlich in die Gruppe gelenkt habe, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag mit. Der 30-Jährige wurde zwischenzeitlich in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Psychiatrische Erkrankung

Es gebe nun Verdachtsmomente dafür, dass der Fahrzeuglenker „an einer beträchtlichen psychiatrischen Erkrankung leidet und diese nach derzeitigem Erkenntnisstand ursächlich für den Tatentschluss gewesen sein könnte“, berichteten die Ermittler weiter. Der 30-jährige türkische Staatsangehörige fuhr am Freitag in Witzenhausen mit seinem Auto ungebremst in die Gruppe von Schülerinnen und Schülern auf einem Gehweg vor einer Kita. Ein achtjähriges Mädchens erlag wenige Stunden später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Zwei Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren wurden schwer verletzt.

Die Ermittler waren zunächst von einem Unfall ausgegangen, Hinweise auf einen Vorsatz hatten sie anfangs nicht. Im Lauf der weiteren Untersuchungen habe sich aber ein bis dahin unbekannter Zeuge gemeldet, hieß es am Montag. Dessen Angaben ließen das Geschehen „in einem völlig anderen Licht“ erscheinen. Dies sowie die vorläufige Stellungnahme eines Sachverständigen führten zur Neubewertung des Falles. Nun besteht laut Staatsanwaltschaft und Polizei der „dringende Verdacht, dass der 30-Jährige eine aktive Lenkbewegung in Richtung der Grundschüler getätigt und folglich den Tod eines Kindes und die Verletzung mehrerer Kinder vorsätzlich herbeigeführt hat“. Hinweise für einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund lägen nicht vor.