Gericht bestätigt Waffenverbot gegen Welfenprinz

Linz Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Verhängung eines Waffenverbots gegen Ernst August Prinz von Hannover bestätigt. Dieses war bei einem Polizeieinsatz nach einem Ausraster des Adeligen im Almtal verhängt worden, der auch eine strafrechtliche Verurteilung nach sich zog. Im Juli 2020 war die Polizei zum Anwesen des Prinzen in Grünau gerufen worden. Im Zuge des Einsatzes wurde ein sofortiges Waffenverbot gegen ihn verhängt. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden bestätigte dieses später. Ernst August erhob gegen die Entscheidung Beschwerde beim LVwG. Sie wurde nun als unbegründet zurückgewiesen. Bei der Verhängung eines Waffenverbots sei die Prognose entscheidend, ob der Betroffene in Zukunft Waffen missbrauchen könnte, begründete das LVwG seine Entscheidung.
Gegen die Entscheidung des LVwG kann der Prinz nun innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof bzw. außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.