Von Wilderern und Fehden

Wetter / 20.08.2013 • 19:44 Uhr
Mag. Thomas Walter vor „seinem“ Bezirksgericht Montafon in Schruns.
Mag. Thomas Walter vor „seinem“ Bezirksgericht Montafon in Schruns.

Als neuer Vorsteher des Bezirksgerichts Montafon verhandelt Thomas Walter bisweilen recht ungewöhnliche Fälle.

schruns. (VN-gs) Nach zwei Jahren in der Staatsanwaltschaft Feldkirch sattelte Thomas Walter um. Wurde vom öffentlichen Ankläger zum Richter. Und wirft sich den Talar nun im Bezirksgericht Montafon in Schruns über. Eine große persönliche Umstellung? „Nicht wirklich“, schmunzelt er, „nur fälle ich nun auch Freisprüche.“

Außerdem sei es sein eigener Wunsch gewesen. Eine neue Tätigkeit in neuen Gefilden. Perfekt. Es begann als Karenzvertretung des Schrunser Gerichtsvorstehers. Seit Mai dieses Jahres bekleidet Walter nun selbst dieses Amt. Und verhandelt in der Talschaft jährlich etwa 130 Zivilrechtsangelegenheiten, rund zwanzig Scheidungen und um die fünzig Strafsachen.

Bezirksgericht bleibt

Doch wie sicher ist sein Stuhl in der Kanzlei des Bezirks­gerichts? Schließlich war immer wieder von der Auflösung des Montafoner Kadis die Rede, von einer Zusammenlegung der Bezirksgerichte, im Falle von Schruns eine Zuteilung zum Gerichtssprengel Bludenz. Parallelfall: Das Bezirksgericht Bezau, das in die Landeshauptstadt Bregenz verlagert würde.

„Tatsächlich ist davon schon seit Ewigkeiten die Rede“, klärt Walter auf, „auch von Einsparungen.“ Aber dies alles würde wohl ein Gerücht bleiben. Bei eineinhalb Planstellen in der Montafoner Jurisdiktion gäbe es nichts einzusparen. „Im Übrigen gilt der Mietvertrag zwischen dem Justizministerium und dem Gerichtsgebäude vom Stand Montafon noch bis zum Jahr 2080“, ergänzt der Gerichtschef.

Kniffe der Wilderer

So werden straffällig gewordene Talbewohner auch weiterhin in ihrer „Hauptstadt“ Schruns abgeurteilt. Unter ihnen immer wieder auch Wilderer. Ein ganz spezifisches Montafoner Problem. Zwar recht selten, doch wenigstens einmal im Jahr nimmt irgendein „Jennerwein“ auf der Anklagebank Platz. Da es bei der Wilderei üblich ist, im Verborgenen zu handeln, ersinnen die Täter alle möglichen Tricks. „So sind hier schon Gewehre mit Schalldämpfer sichergestellt worden“, erinnert sich Walter. In einem Fall sogar ein buchstäblicher „Schießprügel“ in Form eines Wanderstocks mit eingebauter, funktionstüchtiger Abschussvorrichtung.

In Schruns wurde der „Eingriff in fremdes Jagdrecht“ bisher nur mit Geldstrafen geahndet, doch laut dem Gerichtsvorsteher können hier bis zu drei Jahren Haft drohen. „Es kommt auf die Schwere des erlegten Tieres an und die Frage, ob die Wilderei vom Täter gewerbsmäßig betrieben wurde“, erklärt er. Dann allerdings wird die Causa Sache des Landesgerichts Feldkirch. Auch wenn dies äußerst selten vorkomme, der Tatbestand der Wilderei sei nicht auszurotten. Die Täter werden nicht immer erwischt. „Ich weiß nach Gesprächen mit der Polizei, dass dieses Unwesen nach wie vor betrieben wird“, umschreibt Walter gewisse Verdachtsmomente.

Typisch fürs Montafon seien auch Familienfehden, so der Richter weiter. „Es kommt beispielsweise schon mal vor, dass es hier zwischen Brüdern ordentlich kracht . . .“

Von der Auflösung dieses Gerichts kann keine Rede sein.

Thomas walter

Zur Person

Mag. Thomas Walter

Geboren: 21. August 1975

Ausbildung: Jus-Studium

Beruf: Richter

Interessen: Bergsport, Radfahren