Grundbegriffe zum Kataster
Definition. Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, weil er Katastralgemeinde und Grundstück definiert.
Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grundstücke und deren Grenzen. Darüberhinaus dient er der bloßen Ersichtlichmachung der Benützungsarten, Flächenausmaße und sonstigen Angaben zur leichteren Kenntlichmachung der Grundstücke sowie der geocodierten, raumbezogenen Adressen der Grundstücke und der darauf befindlichen Gebäude.
Eintragung keine Pflicht
Die Eintragung der Grenzen im Grundsteuerkataster ist nicht verbindlich; rechtlich maßgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen, die im Streitfall vom Bezirksgericht festzusetzen sind. Hingegen entscheidet im Streitfall bei angelegtem Grenzkatas-ter das Vermessungsamt durch Neuvermessung in der Natur aufgrund der in der Datenbank gespeicherten Grenzdaten. Die Neuanlegung des Grenzkatasters ist nicht abgeschlossen; im heutigen Kataster sind daher die eingetragenen Grundstücke entweder als Bestandteil des Grundsteuerkatasters oder
als Bestandteil des Grenzkatasters gekennzeichnet.
Der Kataster ist Basis
– für das Grundbuch, weil er Katastralgemeinde und Grundstück definiert.
– für andere Verwaltungszweige, wie zum Beispiel kommunale Aufgaben wie Verwaltung von Wasserleitungen, Kanal, Verbauung, Flächenwidmung, etc.
– für die Erstellung von Landkarten („Österreichische Karte“).
Operat und Adressregister
Der Grenzkataster besteht aus dem sogenannten technischen Operat, das unter anderem die technischen Unterlagen enthält, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister.
Weitere Infos auf
www.help.gv.at