
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wie schütze ich mich auf der Messe?
In den Messehallen und an den Messeständen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt sowohl für Besucher als auch für Aussteller und Mitarbeitende. Auf den Verkehrswegen im Freigelände ist das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz freiwillig. Zusätzlich muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden – besonders hier gilt, dass jeder Einzelne Mitverantwortung übernimmt. Darüber hinaus sollten Besucher die zur Verfügung gestellten Desinfektionsspender benutzen und auf Händeschütteln verzichten. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme müssen sich alle Besucher registrieren, damit Sie im Ernstfall schnell informiert und kontaktiert werden können. Sämtliche Personendaten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nach 35 Tagen gelöscht.
Muss ich auch im Freien eine Maske tragen?
Nein. Die Maskenpflicht gilt in den Messehallen und an den Messeständen. Auf den Verkehrswegen im Freigelände und Außenbereich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes freiwillig.
Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?
Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Jüngere Kinder dürfen selbstverständlich ohne Maske die Messe besuchen und erleben.
Wann darf ich die Maske abnehmen?
Bei Verkostungen, bei Einnahme von Speisen und Getränken sowie für Anwendungen im Gesicht (z. B. Kosmetik oder Kinderschminken) darf der Mund-Nasen-Schutz selbstverständlich abgenommen werden.
Kann es sein, dass ich vor Ort nicht mehr eingelassen werde, weil bereits zu viele Besucher im Gelände sind?
Nein. Über Drehkreuze wird zwar laufend die aktuelle Besucheranzahl erfasst, eine konkrete Beschränkung gibt es jedoch nicht. Das Messequartier und die entsprechenden Hallen sind groß genug, um selbst zu Spitzenzeiten den Mindestabstand zwischen den Besuchern gewährleisten zu können.
Muss ich auch im Gastronomiebereich eine Maske tragen?
In alle Gastronomiebereichen gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Gastronomie bzw. in Restaurants: Beim Einlass muss eine Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung getragen werden, die aber nach dem Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden darf.
Wo muss ich mich registrieren?
Falls Sie Ihr Ticket im Vorverkauf im Online-Ticketshop erwerben, erfolgt die Registrierung dort. Ansonsten werden Sie beim Kauf vor Ort am Kassaeingang registriert.
Ich hab schon eine Karte gekauft und bin jetzt erkältet. Darf ich trotzdem kommen?
Aus Rücksichtnahme und Respekt allen anderen Besuchern und den Messemitarbeitern gegenüber sollten Erkrankte und potenziell erkrankte Personen zu Hause bleiben und den Hausarzt oder die Hotline 1450 anrufen.
Was passiert, wenn ich oder andere die Sicherheits- und Hygienebestimmungen missachten?
Bitte denken Sie beim Besuch der Herbstmesse an Ihre Eigen- und Mitverantwortung und halten Sie aus Schutz und Respekt anderen gegenüber die geltenden Vorschriften ein. Darüber hinaus wird speziell geschultes Messepersonal die Besucher diesbezüglich sensibilisieren. Wenn sich jemand trotz allem nicht an die Sicherheits- und Hygienevorschriften hält, muss diese Person das Messegelände verlassen.