Alexander Wolf

Kommentar

Alexander Wolf

Schaden ist nicht Fehler

Gesund / 19.07.2013 • 11:14 Uhr

In den letzten eineinhalb Jahren musste die Patientenanwaltschaft auch Überzeugungsarbeit dahingehend leisten, dass ein eingetretener Schaden nicht gleich Fehler bedeutet bzw. auch umgekehrt, dass nach einem festgestellten Fehler nicht immer ein Schaden entsteht. Manche Patienten gehen davon aus, dass bei Eintritt eines Schadens „irgendjemand“ Schuld dafür trägt. Diese Patienten, die durch den Eintritt des Schadens teilweise massiv belastet sind, suchen einen „Schuldigen“, der für das erlittene Ungemach aufkommen soll. Es ist teilweise schwer zu vermitteln, dass nicht hinter jedem Schaden ein „Schuldiger“ steht. Vor operativen Eingriffen und sonstigen Behandlungen wird meistens standardgemäß ein schriftlicher Aufklärungsbogen als Orientierungshilfe verwendet.

Man sollte in einem Aufklärungsgespräch auch über jene Risiken, die mit der Behandlung verbunden sind, sprechen. Weiters sind Patienten auch dahingehend zu unterrichten, was es bedeuten kann, wenn eine Komplikation im Sinne der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos auftritt. Der Patient weiß vielleicht, dass mit einem Eingriff als Risiko eine Nervenschädigung verbunden sein kann. Oftmals ist den Patienten jedoch nicht klar, was eine Nervenschädigung für ihre konkrete und individuelle Lebenssituation bedeutet. Um die gesamte Tragweite des Risikos einer Behandlung bzw. eines Eingriffes verstehen und einschätzen zu können, sollte ärztlicherseits insbesondere auch auf die Auswirkungen nach Eintritt einer Komplikation eingegangen werden. Somit kann zumindest teilweise verhindert werden, dass ein Schaden grundsätzlich mit einer Fehlleistung gleichgesetzt wird.

Umgekehrt sollte nach Erkennen einer Fehlleistung sofort das Gespräch mit dem Patienten gesucht werden, auch wenn direkt daraus kein Schaden entstanden ist. Im Nachhinein den Patienten davon zu überzeugen, dass kein Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und Fehlleistung besteht, ist kaum möglich.