Die Qualität im Blick
„Ich möchte, dass so etwas künftigen Patienten nicht mehr passiert!“ Solche Aussagen werden von Patienten im Rahmen von Erstgesprächen mit der Patientenanwaltschaft sehr häufig geäußert. Die Prüfung von Schadenersatzansprüchen spielt insgesamt sicherlich eine bedeutende Rolle, ist aber nicht der einzige Beweggrund für eine Patientenbeschwerde. Seitens der Patientenanwaltschaft wird gegenüber Patienten betont, dass jedes Beschwerdeverfahren auch einen Qualitätsaspekt beinhaltet und dazu dient, dass allenfalls festgestellte unerwünschte Ereignisse oder Fehler nicht mehr passieren. Dabei geben wir den Patienten zu bedenken, dass uns bekannt ist, dass auf den betroffenen Abteilungen die Anlassfälle diskutiert bzw. analysiert werden und es somit durchaus zu einer Reflexion eines unerwünschten Ereignisses kommt, was vielen Patienten ein besonderes Anliegen ist.
Darüber hinausgehend kann die Patientenanwaltschaft laut Gesetz Empfehlungen abgeben, wie ein festgestellter Mangel beseitigt und vermieden werden kann. Somit ist auch gesetzlich normiert, dass für die Patientenanwaltschaft eine gewisse Verpflichtung besteht, im Sinne der Qualitätssicherung tätig zu werden. Wird also zum Beispiel im Rahmen eines Gutachtens ein System-, Ablauf- oder Organisationsproblem kritisiert, ist es Aufgabe der Patientenanwaltschaft, eine diesbezügliche Empfehlung abzugeben und mit den Verantwortlichen das Gespräch zu suchen, wie ein festgestellter Mangel beseitigt werden kann. Dies ist zum Beispiel beim Thema Intransparenz von Sonderklassegebühren geschehen.
Zudem besteht die Verpflichtung der Rechtsträger der Krankenanstalten, die Patientenanwaltschaft über Entscheidungen, die grundlegende allgemeine Interessen von Patienten berühren, zu informieren und der Patientenanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diesbezüglich muss festgehalten werden, dass seitens der Rechtsträger noch ein gewisser Aufholbedarf im Informationsfluss besteht.
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