Hebammenarbeit im Wandel

Mehr als 300 Hebammen aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein beim Hebammenkongress.
Feldkirch Unter dem Motto „Zum luaga, losna, lerna und wohlfühla“ findet der Hebammenkongress am 2. und 3. Mai im Montforthaus in Feldkirch statt. Mehr als 300 Hebammen, Ärztinnen und Ärzte werden an dem zweitägigen Fortbildungsprogramm teilnehmen. Veranstalter ist die Landesgeschäftsstelle Vorarlberg des Österreichischen Hebammengremiums, der Standesvertretung aller rund 2300 in Österreich tätigen Hebammen. Der zweitägige Kongress bietet die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen der Geburtshilfe zu informieren und auszutauschen.
Hebammenarbeit im Wandel
„Der Hebammenberuf hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Hebammen betreiben Ordinationen, arbeiten immer mehr in der freien Praxis, oft neben ihrer Anstellung im Krankenhaus. Hebammen sind schon längst nicht mehr ausschließlich im Krankenhaus im Kreißsaal tätig“, sagt Helga Hartmann, Leiterin des Vorarlberger Hebammengremiums. „Zum Beispiel betreuen wir die Frauen und ihre Neugeborenen mit Hausbesuchen nach der Geburt. Das hat auch damit zu tun, dass Frauen heutzutage immer früher nach der Geburt aus dem Krankenhaus entlassen werden. Das ist gut für das Wohlbefinden der ganzen Familie und auch aus medizinischer Sicht die beste Lösung. Die Krankenkassen haben das erkannt und zahlen Hebammen-Hausbesuche im Wochenbett als Kassenleistung.“
Hebammen arbeiten nicht mehr ausschließlich im Kreißsaal, sondern sie betreuen die Frauen schon in der Schwangerschaft, während der Geburt und im ersten Jahr mit dem Säugling. Hebammen arbeiten auch in Kinderwunschzentren, in Primärversorgungseinheiten und in gynäkologischen Praxen und sind auch schon vor der Schwangerschaft kompetente Ansprechpersonen für Frauen.
Mehr Kassenhebammen
In Vorarlberg gebe es leider zu wenige Hebammen mit Kassenvertrag, sagt Helga Hartmann. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse stelle acht Kassenverträge zur Verfügung, zurzeit seien jedoch nur vier vergeben. Hartmann: „Die Vertragsbedingungen sind derzeit nicht attraktiv genug. Die Kasse vergibt in Vorarlberg nur Vollzeit-Kassenstellen und das ist für freiberufliche Hebammen mit Familie nicht machbar.“ Hartmann ist jedoch zuversichtlich, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird. Erst vor Kurzem hatte sie ein konstruktives Gespräch mit dem Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Manfred Brunner. Hartmann hofft, dass nun die Möglichkeit geschaffen wird, dass zwei Hebammen sich eine Kassenstelle teilen. Damit würde eine große Hürde fallen. Ein Kassenvertrag wäre auch für Hebammen machbar, die in Teilzeit arbeiten. Zu den Hebammen-Kassenverträgen in Vorarlberg hat Hartmann einen weiteren Verbesserungsvorschlag bei der Gebietskrankenkasse
deponiert. In allen anderen Bundesländern können Hebammen nur für das Beratungsgespräch in der 18. bis 22. SSW im Mutter-Kind-Pass einen Kassenvertrag abschließen und dieses direkt mit der Kasse abrechnen.
In Vorarlberg geht das nicht. Hier können nur vier Kassenhebammen das Beratungsgespräch im Mutter-Kind-Pass direkt mit der Kasse abrechnen. „Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist die einzige in Österreich, die es partout ablehnt, an Wahlhebammen einen Einzelvertrag für das Beratungsgespräch im Mutter-Kind-Pass zu vergeben“, bedauert Hartmann. Sie sieht in den Kassenverträgen zur Mutter-Kind-Pass Beratung einen sanften Einstieg in einen Kassenvertrag. „Die Kolleginnen könnten Erfahrungen mit der Abrechnung mit der Kasse und mit dem Verwaltungsaufwand machen. Dabei könnten sich manche Befürchtungen als unbegründet herausstellen. Einen Versuch wär’s wert und er würde die Kasse keinen Euro kosten. Schließlich ersetzt sie die Hebammenhonorare für die Mutter-Kind-Pass-Beratung auch jetzt schon zu 100 Prozent.“, meint Hartmann.
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrem durch das Hebammengesetz geregelten Arbeitsbereich selbstständig tätig. Die Frau braucht keine Überweisung eines Arztes oder einer Ärztin, um zu einer Hebamme zu gehen. Es gibt Hebammen mit Kassenvertrag, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen, und Wahlhebammen. Erbringt eine Wahlhebamme eine Hebammenleistung, für die es einen Kassentarif gibt (z. B. Hausbesuche im Wochenbett), dann kann die Frau die Honorarnote der Wahlhebamme bei der Kasse einreichen und diese erstattet 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs. Für die Hebammen-Beratung im Mutter- Kind-Pass ist ein österreichweit für alle Hebammen gleiches Honorar vereinbart worden, das von den Krankenkassen zu 100 Prozent ersetzt wird, auch wenn die Beratung von einer Wahlhebamme durchgeführt wird.
Internationaler Hebammentag
Seit 1991 findet jedes Jahr am 5. Mai der internationale Hebammentag statt. Hebammenverbände in vielen Ländern weltweit weisen an diesem Tag auf die Arbeit von Hebammen und ihre Bedeutung für die Gesundheit von Frauen und Kindern hin. Der internationale Hebammenverband ICM stellt den Hebammentag 2019 unter das Motto „Midwives defenders of Women’s Rights“.
„Der Hebammenberuf hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert.“
Weitere Informationen zum Hebammenkongress: www.kongress.hebammen.at