Mehrfache Mutter fiel auf Internet-Romanze herein

„Love Scamming“ war schuld, dass sie sogar Fremden mehrere zehntausend Euro überwies.
Feldkirch Sie ist mehrfache Mutter, ein Kind ist pflegebedürftig und sie hat einen großen Schuldenberg für ihr Eigenheim. Sie hatte keinen Partner, da freute sie sich über die Internetbekanntschaft mit einem romantisch wirkenden Kosovaren, der in Rheineck in der Schweiz wohnt.
Wie üblich chattete man erst mit dem fünf Jahre jüngeren Mann, dann traf man sich sogar persönlich. Und bald fingen auch die abenteuerlichen Geschichten an, mit denen der Mann der Verliebten immer wieder Gelder herauslockte. „Ich werde es Dir natürlich zurückgeben“, beteuerte er.
Abenteuergeschichten
Erst starb angeblich der Stiefvater, für dessen Begräbnis er dringend Geld benötigte. Und das vorgegaukelte Unglück zog noch weitere Kreise. Die Schwester des Liebhabers aus der Schweiz erkrankte, die Mutter des Mannes verstarb. Und die Vorarlbergerin lieh und borgte völlig selbstlos. Sie selbst gab 35.000 Euro auf einen Streich, dann 6000 Euro von der Tochter, dann lieh die mehrfache Mutter sogar noch Geld von ihrer Schwester.
Als dann alle legalen Quellen versiegten und keiner mehr bereit war, ihr weiterhin Geld zu leihen, vergriff sich die Frau am Konto ihres Bruders, dessen Erwachsenenvertreter, früher Sachwalter genannt, sie war. Sie, die auf das Konto ihres Bruders aufpassen sollte, missbrauchte diese Befugnis, was rechtlich als Untreue gilt.
Allein der Betrag der illegal lukrierten Mittel: knapp 79.000 Euro. Dazu kommen ihre eigenen Ersparnisse. Den Schaden bei ihrem Bruder hat die mehrfache Mutter mittlerweile über einen Kredit zur Gänze wiedergutgemacht, nun knabbert sie allerdings an insgesamt an 143.000 Euro Gesamtschulden. Derzeit ist sie arbeitslos.
Liebe macht blind
Gegen den Mann wird von österreichischer Seite derzeit nicht ermittelt. Er selbst behauptet, er habe weit weniger Geld von der Frau bekommen und immer geglaubt, den Betrag zurückzahlen zu können.
„Liebe macht blind, Ihr Verhalten ist menschlich nachvollziehbar, was aber nichts an der rechtlichen Beurteilung ändert“, begründet Richer Martin Mitteregger bei der Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch den Schuldspruch und die Strafe von fünf Monaten auf Bewährung plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.