70-Jährige stellte E-Bike-Dieb

VN / 05.05.2026 • 13:35 Uhr
E-Bike Dieb.jpg
eckertDer 33-jährige Angeklagte vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch.

Deutscher, der zwei Elektrofahrräder im Wert von 7000 Euro stahl, verurteilt.

Feldkirch Im September vergangenen Jahres dirigierte ein 33-jähriger Mann seine damalige Freundin samt Kind nach Götzis. Sie parkte den Bus, er stieg aus. Wenig später kam er mit zwei teuren E-Bikes im Wert von über 7000 Euro retour. Er lud die zwei Räder ein und sagte: “Fahr, fahr!”. Doch ehe er die Beute im Wagen verstaute, kam es zu einem groben Handgemenge.

Denn die E-Bikes gehören einer 70-jährigen Pensionistin und ihrem Ehemann. Beide Räder waren abgesperrt, als sie beobachtete, wie der Dieb sie wegschaffte. Sie rannte aus dem Haus und rief: “Ich will mein Fahrrad zurück!”. Der Deutsche hielt sie an beiden Handgelenken grob fest und die Frau konnte sich nicht mehr bewegen. Anschließend ließ er sie los und weg war er.

Im Nachhinein wurde ihm die Sache vermutlich zu heiß und er meldete der Polizei anonym, wo er die Räder noch in versperrtem Zustand abgestellt hatte. Allerdings hatte sich auch die Rentnerin das Autokennzeichen gemerkt und es hätte nicht allzu lange gedauert, dem Mann auf die Schliche zu kommen.

“Ziemlich mitgenommen”

“Mir wäre fast lieber, ich hätte es nicht beobachtet, als er die Räder mitnahm und ich hätte meine Ruhe gehabt. Der Vorfall hat mich ziemlich mitgenommen, ich hatte Schlafstörungen und habe immer Angst, dass der Mann wieder kommt. Vor dem Prozess habe ich zwei Nächte nicht geschlafen”, erzählt die 70-Jährige als Zeugin vor Gericht, wie sehr sie der Vorfall beeinträchtigt. Die Räder ließen sie von einem Fachgeschäft begutachten, ob sie keinen Schaden genommen hatten, dafür bezahlte das Rentnerehepaar 156 Euro. 100 Euro werden weiters als Schmerzengeld zugesprochen.

Bekommen werden sie das Geld allerdings kaum, denn der Angeklagte hat aus Gerichtsstrafen über 50.000 Euro Schulden, sitzt zurzeit eine Haftstrafe in Deutschland ab, wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und bekommt nun in Feldkirch nochmals 20 Monate Haftstrafe dazu.

Räuberischer Diebstahl

Ein weiterer Vorfall betrifft einen Streit des Angeklagten mit der Mutter seiner Ex-Freundin in Bregenz. Die ältere Dame hatte beobachtet, wie der Mann sich offenbar an ihrer Handtasche zu schaffen machte. Sie stellte ihn zur Rede, er stieß die Rentnerin, díe im Anschluss daran zu Boden stürzte. Das Opfer ist froh, dass nicht allzu viel passiert ist, gebrochen sei nichts gewesen, eine Hüftprellung machte ihr jedoch eine Woche lang zu schaffen. Ihr werden 400 Euro Schmerzengeld zugesprochen, aber auch diese Forderung wird allerdings in der Praxis nirgendwo hinführen. Der Mann hat keinen Cent auf der Seite. Der Senat spricht den Angeklagten wegen schweren räuberischen Diebstahls sowie wegen Körperverletzung schuldig. Die drei einschlägigen Vorstrafen sind erschwerend, der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung an, die Staatsanwaltschaft gibt vorläufig keine Erklärung ab.