Ausgang am Wochenende endete mit Schädel-Hirn-Trauma

Gewalt und Verbrechen / 12.05.2025 • 12:46 Uhr
Prozess Körperverletzung
Der Angeklagte musste sich vor dem Landesgericht verantworten, seine Taten sollen zu einem Schädel-Hirn-Trauma geführt haben. EC

Junger Elektriker leidet nach Clubbesuch an Tinnitus, Nachtschwärmer angeklagt. 

Feldkirch An einem Samstagabend vergangenen Jahres kam es in Koblach in einem Club zu später Stunde zu einer schweren Körperverletzung. Wer dafür verantwortlich ist, scheint schwierig zu klären. Ein Dutzend Zeugen wurde bereits bei zwei Verhandlungsterminen gehört. Wie üblich sind an einem solchen Ort mehrere Gäste, die bisherigen Aussagen sind zum Teil widersprüchlich.

Fest steht, dass das Opfer stark alkoholisiert war und auch provozierte. Zeugen geben teilweise an, dass der junge Elektriker kaum mehr laufen oder sprechen konnte. Angeklagt ist ein 45-jähriger Tischler, dem vorgeworfen wird, er habe mit einem Faustschlag das Schädel-Hirn-Trauma des Elektrikers verursacht.

Fußballmatch-Bar-Verletzung

Zunächst waren etliche der Gäste bei einem Altach-Fußballmatch. Danach gingen mehrere Besucher der Sportveranstaltung noch in eine Bar nach Koblach. Der junge Elektriker war bereits erheblich alkoholisiert, als man ihn wegen seines Zustands aus dem Nachtlokal hinauskomplimentierte. Ein paar Kollegen sagten, dass sie nun nach Hause gehen und er gefälligst mitkommen solle. Der Elektriker wollte aber noch nicht nach Hause, weshalb es zum Streit kam.

Die Schilderungen der Zeugen gehen auseinander. Der Angeklagte und ein anderer Gast behaupten, der junge Elektriker sei „vollgas“ auf den Beschuldigten zugerannt. Der andere habe gar nicht anders können, als den mutmaßlichen Angreifer wegzuschubsen. Dem widerspricht allerdings die Aussage vor der Polizei, als derselbe Zeuge angab, dass der junge Elektriker alkoholbedingt „kaum stehen“ habe können.

Schwer verletzt

Der Angeklagte beteuert, dass er niemanden geschlagen habe, schon gar nicht mit der Faust. Die gerichtsmedizinische Sachverständige Elke Doberentz erklärt, dass das Hämatom am Kinn durch erhebliche Gewalteinwirkung entstanden sein muss. „Mein Mandant lag nach dem Vorfall bewusstlos am Boden. Heute leidet er noch an Tinnitus, Schwindel, Kopfschmerzen. Vor allem, wenn er über Kopf arbeiten muss“, so Opferanwältin Katrin Egger.

Nach dem Streit kam die Polizei, die Rettung brachte den Schwerverletzten ins Spital. Ob sich die Rechnung mit angeblicher „Notwehr“ ausgeht, ist noch offen. Der Angeklagte sagt jedenfalls, dass er den Betrunkenen nur abgewehrt habe. Der Angeklagte ist hin und wieder als Security beschäftigt, an jenem Abend war er allerdings „privat“ unterwegs. Er wiegt rund 100 Kilo, das Opfer ist wesentlich kleiner und schmächtig.

Dennoch, ob der 45-jährige Vorbestrafte schuldig oder freigesprochen wird, ist noch offen. Der Prozess musste schon zum zweiten Mal vertagt werden, weil wieder zwei Zeugen nicht einvernommen werden konnten.