Polizisten als Nazi verleumdet

VN / 04.09.2025 • 11:35 Uhr
Gericht
Der Angeklagte bei der Verhandlung vor Richterin Sabrina Tagwercher. Eckert

19-Jähriger schob Beamten Hakenkreuzschmiererei unter.

Feldkirch Der 19-Jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Techniker hatte in seiner Vergangenheit schon einmal mit einem bestimmten Polizeibeamten zu tun. Seiner Meinung nach wurde er von dem betreffenden Ordnungshüter nicht korrekt behandelt und dafür wollte er sich rächen.

Als in der Dornbirner Moosmahdstraße ein “Regenbogenschutzweg” an einer Kreuzung mit Hakenkreuz und anderen Graffitis beschmiert wurde, kam dem Beleidigten eine Idee. Im Internet gab es einen Aufruf von Zeugen, die Beobachtungen bezüglich der Schmiererei gemacht haben. Da meldete sich der Techniker und schrieb auf Instagram ganz dreist: “Das war …” und fügte den Vor- und Nachnamen des Beamten ein. Der User wurde rasch ausfindig gemacht und wegen Verleumdung angezeigt. Solche Hakenkreuz-Graffitis werden als “Verstoß gegen das Verbotsgesetz” vor dem Schwurgericht verhandelt. Der junge Mann unterstellte dem Polizisten somit ein Verbrechen.

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Zudem äußerte sich der Arbeiter noch abfällig über den Beamten. Unter einer Umfrage zum Thema Schönheitsoperationen meinte er, dass der betreffende Beamte, der wieder namentlich genannt wurde, eine solche gut brauchen könnte. Dann fand der User es noch witzig, zu posten, dass der Polizist sicher auf die Love Parade gehen würde. Diese zwei Meldungen sind zwar strafrechtlich keine Verleumdung und auch nicht angeklagt, doch sie geben Einblick in die Gedanken des jungen Mannes. “Ich habe zu wenig darüber nachgedacht”, meint er vor Gericht. Dass gerade ein Polizist Probleme bekommen könnte, mit Nazisymbolen in Verbindung gebracht zu werden, war ihm angeblich nicht bewusst. “Mein Mandant wollte den Beamten eigentlich nur ärgern”, so Verteidiger Patrick Beichl. Geld will der Beamte für die Diffamierung keines.

Happige Strafe

“Der Angeklagte war geständig, es blieb ihm angesichts der Beweise aber auch nicht viel anderes übrig”, fordert Staatsanwältin Konstanze Erath eine angemessene Strafe. Der bislang Unbescholtene zeigt sich reumütig und wird von Richterin Sabrina Tagwercher zu einer Geldstrafe von 3960 Euro verurteilt, 2660 davon muss er bezahlen, 1320 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Dazu kommen 200 Euro für den Ermittlungs- und Verfahrensaufwand und die eigenen Rechtsanwaltskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.