Schüttelbaby – und dennoch Freisprüche für alle

Das zwei Monate alte Baby erlitt Rippenbrüche und Verletzungen am Gehirn. Schwieriger ist die Antwort auf die Frage, wer dafür verantwortlich ist.
Feldkirch Ein 24-jähriger Unterländer musste wegen Kindesmisshandlung vor Gericht. Der Onkel des damals zwei Monate alten Säuglings wurde am Landesgericht Feldkirch beschuldigt, das Kind dermaßen heftig gedrückt zu haben, dass es mehrere Frakturen an den Rippen erlitt. Zum anderen soll er den kleinen Buben so heftig geschüttelt haben, dass dadurch eine Verletzung des Großhirns entstand. Die Folgen der Gehirnverletzung sind nicht absehbar. Den Eltern, der 20-jährigen Mutter und dem 22-jährigen Kindesvater wird angelastet, dass sie es nach den Rippenbrüchen unterließen, das Baby zum Arzt zu bringen. Alle drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe.
Fürsorgliche Mutter
Die Verteidigung schildert, dass die junge, hübsche Frau eine sehr fürsorgliche Mutter war. Wenn der Kleine Bauchschmerzen hatte, eilte sie sofort mit einem Kirschkernkissen herbei. Wenn er weinte, nahm sie ihn hoch, woraufhin der Kleine sofort still gewesen sei. Auch heruntergefallen sei ihr das Kind nie.
Im Sommer 2024 war das Ehepaar eine Woche im Urlaub. Inzwischen war das Baby bei der Mutter der Erstangeklagten. Danach, so die Angeklagte, seien ihr gewisse Auffälligkeiten ins Auge gestochen. Der Kleine habe sie mit ganz großen Augen angestarrt. Er wollte gar nicht trinken, als er die Flasche bekam, und schlafen wollte er auch nicht. Als ihr die seltsamen Symptome auffielen und sich der Zustand des Kindes nicht besserte, ist sie sofort mit dem Buben ins Spital. Dort fragte die Angeklagte ihre Mutter, ob irgendetwas vorgefallen sei. Die Mutter verneinte und äußerte den Verdacht einer Hirnhautentzündung. Der Onkel sei mit dem Baby nie alleine gewesen, führte die Oma des Kindes weiter aus.
Zurzeit ist das Kind bei einer Pflegefamilie. Die Mutter darf es einmal pro Woche eine Stunde sehen. „Ich will nur mein Kind zurück“, sagt die junge Frau in ihrem Schlusswort.
Freispruch
„Mein Mandant ist nicht nur deshalb schon von vornherein schuldig, weil er wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Außerdem war das vor sechs Jahren“, fordert Verteidiger Clemens Achammer einen Freispruch. Auch die anderen zwei Verteidiger plädieren für Freispruch.
Richterin Sabrina Tagwercher bedauert, dass nicht feststellbar ist, wer den zwei Monate alten Säugling dermaßen schwer misshandelt und verletzt hat. „Dennoch ist nicht nachweisbar, wer für die Verletzungen verantwortlich ist“, heißt es in der Begründung. Den Eltern kann auch kein Vorwurf gemacht werden, denn als ihnen eine Verhaltensänderung auffiel, fuhren sie sofort mit dem Kind ins Krankenhaus. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.