Kind aus Affäre: Vaterschaftstest nicht manipuliert

Gewalt und Verbrechen / 04.06.2025 • 17:49 Uhr
Prozess Vaterschaft
Der unfreiwillige Kindsvater verteidigte sich vor Richterin Franziska Klammer. EC

Für das Verfälschen des Tests gibt es keinen Spielraum, Verheirateter kam ins Schwitzen.

Feldkirch Ein knappes Jahr alt ist das kleine Mädchen jetzt. Es stammt aus einer Affäre eines 42-jährigen, verheirateten Mannes, der bereits eine kleine Tochter hat. Diese zog sich über zwei Jahre hin. Als die 34-Jährige schwanger wurde, war sie nicht gerade begeistert, weil sie wusste, dass der Mann verheiratet ist und nicht daran denkt, sich zu trennen. Doch schlussendlich wollte sie das Kind.

Er war völlig schockiert, aufgelöst, traurig. So beschreibt sie jedenfalls den unfreiwilligen Kindsvater. „Er wollte, dass ich es abtreiben lasse“, sagt die Kindesmutter vor dem Landesgericht als Zeugin aus. Dass es beim Vaterschaftstest mit rechten Dingen zuging, kann sie kaum glauben, gleich zweimal gab es kein eindeutiges Ergebnis. Das stimmt Freunde und Verwandte der Kindesmutter nachdenklich.

Gestörtes Selbstbild

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bei der Entnahme der DNA-Proben „getrickst“ zu haben. Zweimal konnte die Vaterschaft nicht festgestellt werden. Die Mutter war sich aber sicher, dass niemand anderer infrage kommt.

Bei der Probenentnahme in einem medizinischen Institut durfte der Mann selbst das Stäbchen mit dem Tupfer halten und im Mund einen Abrieb der Mundschleimhaut nehmen. Der Hintergrund: „Mein Mandant leidet an einer „körperdysmorphen Störung“, so die Verteidigung. Darunter versteht man, wenn Menschen sich dermaßen auf leichte oder auch nur eingebildete Defekte im Erscheinungsbild konzentrieren, dass dies Leidensdruck verursacht. „Ich habe mich immer wegen meiner Zähne geschämt, war acht Jahre nicht beim Zahnarzt. Wenn ich den Mund weit öffnen soll, bekomme ich Panik“, erzählt der Beschuldigte.

Doch während er selbst mit dem Stäbchen im Mund herumfuhr, beobachtete ihn der Angestellte des Instituts genau und ohne Unterbrechung. „Ich wüsste nicht, wie man dabei etwas manipulieren könnte“, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Eine Frage bleibt unbeantwortet

Beim zweiten Test vor der Bezirkshauptmannschaft gab es eine Mischspur. Der Angestellte, der als Zeuge einvernommen wird, erzählt, dass, wenn Personen entgegen der Anweisung zum Beispiel zuvor ein Schweineschnitzel essen, unter Umständen die DNA des geschlachteten Schweins auftaucht. Eine Verwechslung der Proben im Institut, welches die Auswertungen vornimmt, wäre auch denkbar.

Fakt ist, dass der Verheiratete die Schwangerschaft vor seiner Familie logischerweise geheim halten wollte. Und am liebsten wäre ihm gewesen, ein anderer hätte das Kind gezeugt. Doch schlussendlich ist nun sichergestellt: Er ist der leibliche Vater der Kleinen und muss dafür Unterhalt zahlen. Das bedeutet sparen, denn auf dem Haus, in dem er mit seiner Familie lebt, lastet noch ein 300.000 Euro-Kredit. Zumindest ist er vom versuchten schweren Betrug freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.