Eine Liebschaft, geprägt von Gewalt

Ex-Freund von verheirateter Frau wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt.
Feldkirch Der 41-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann ist ledig. Seine ehemalige Freundin hingegen ist verheiratet und Mutter. Laut Aussage des Beschuldigten ist die Frau Alkoholikerin und – so räumt er ein – auch er habe ein Alkoholproblem, weshalb er sich jetzt aber freiwillig in Therapie begeben habe.
In der Ehe des Opfers krisele es immer wieder, weshalb sie zu ihm gekommen sei, sagt er. Vor nicht einmal zehn Tagen habe die Frau wiederholt bei ihm geschlafen und sei ihm dabei wieder nahegekommen, so der Angeklagte. Jetzt möchte sie allerdings nicht mehr, dass der 41-Jährige sie kontaktiert. “Und auch ich selbst werde versuchen, ihn nicht mehr zu kontaktieren”, lässt die Frau über ihren Anwalt vor Gericht ausrichten. So sicher scheint die Sache also noch nicht zu sein.
“Überall blaue Flecken”
Fakt ist jedoch, dass die Unterländerin immer wieder den ebenfalls alkoholabhängigen Mann aufsuchte. Dort kam es zu heftigen Diskussionen, zu Rangeleien und auch körperlichen Auseinandersetzungen. “Wenn sie von ihm nach Hause kam, hatte sie überall blaue Flecken”, so ihr Ehemann im Zeugenstand. Wenn der Geliebte anrief, habe er den forschen Ton gehört, wie er die Frau aufforderte, gefälligst zu ihm zu kommen.
“Unsere kleine Tochter sagte auch zu mir, dass die Mama hinten am Rücken ‚Aua‘ habe”, erinnert sich der Ehemann an die Wahrnehmungen seines Kindes. Auch der Kleinen fielen die Hämatome auf. Es gibt etliche Fotos dazu. Der Angeklagte behauptet, dies alles sei im Zuge von Rangeleien passiert. Einmal habe er ihr auch eine Ohrfeige gegeben. Doch grob angepackt habe er sie nur, um sie zu beruhigen.
Eine andere Version
Das Opfer selbst erzählt eine andere Version. Der Angeklagte habe sie damals mit Absicht gegen eine Türklinke gestoßen, worauf ihr Rücken ganz blau gewesen sei. Er habe sie bedroht und immer wieder gedrängt, zu ihm zurückzukommen.
Dass die Frau nach der Einvernahme des Gewalttäters bei der Polizei darum bat, man solle sie zu ihm nach Hause bringen, birgt für Verteidigerin Susanne Manhart einen Widerspruch. Das Opfer erklärt dies mit Angst vor noch schlimmeren Sanktionen, falls sie nicht zurückkomme. Richterin Franziska Klammer verurteilt den bereits fünffach Vorbestraften wegen Nötigung und Körperverletzung gerade noch zu einer Geldstrafe. Eine Haft bleibt ihm vorerst erspart. Der Verurteilte ist bereit, 1000 Euro Teilschmerzensgeld zu bezahlen. Die Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro muss der mit 20.000 Euro Verschuldete in Raten abstottern. Das Urteil ist rechtskräftig.