E-Bike-Dieb mit Strafe überglücklich

Gewalt und Verbrechen / 10.10.2025 • 13:21 Uhr
E-Bike-Dieb mit Strafe überglücklich
Der Angeklagte hat Richter Dietmar Nußbaumer im Vorfeld einen Brief geschickt. EC

43-jähriger Dornbirner überzeugte Richter mit guten Strategien.

Feldkirch Gleich zu Beginn der Verhandlung fällt der 43-jährige Angeklagte durch Höflichkeit und Eloquenz auf. Bereits im Vorfeld hat er Richter Dietmar Nußbaumer einen Brief geschrieben. „Ich wollte, dass Sie sich ein bisschen ein Bild von mir machen können“, sagt der Mann, der sich gewissenhaft auf das Verfahren vorbereitet hat. Seine Mutter sitzt im Saal und hofft ebenfalls, dass ihr Sohn eine Chance erhält. „Ich habe mindestens zehn Vorstrafen wegen Ladendiebstahl, alle unter dem Einfluss von Benzos. Ich klaue dann wie ein Rabe und weiß danach nichts mehr“, erklärte der Angeklagte. Dass er in der Nacht von 17. auf 18. Februar in Dornbirn in einem Carport das Schloss eines E-Bikes aufgebrochen und das Rad gestohlen hat, weiß er nicht mehr. „Ich habe einen kompletten Filmriss“, gibt er an.

Nicht gestohlen

Gegen den Mann ermittelte die Polizei eigentlich in einer anderen Sache. Es gab eine Hausdurchsuchung, bei der man das E-Bike fand. Eine kurze Nachschau ergab, dass es gestohlen wurde. Der Dieb erinnert sich immer noch an nichts, räumt aber ein, dass das Rad, wenn es bei ihm in der Wohnung stehe, wohl gestohlen sein müsse, ihm gehöre es jedenfalls nicht. In diesem Punkt war er sich zumindest sicher. Die Beamten nahmen bei dem zigfach vorbestraften Dornbirner sicherheitshalber auch einen E-Scooter und ein Handy mit. „Die Sachen waren aber nicht geklaut, die gehörten mir“, betont der Angeklagte. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, sie muss dem Eigentümer die Sachen wieder aushändigen.

Richter überzeugt

Auf Einbruchsdiebstahl stehen bis zu drei Jahre Haft. Doch der derzeit noch arbeitslose 43-Jährige ist gut in ein Substitutionsprogramm integriert und erzählt dem Richter von seinen konkreten Plänen: Nächste Woche beginnt er zu arbeiten, seine Eltern unterstützen ihn, er macht wieder Sport und will sich auch ehrenamtlich wieder in der Kirche engagieren, so wie er es früher getan hat. „Meine Therapien haben viel Geld gekostet, das musste die Gesellschaft zahlen, jetzt will ich ihr wieder etwas zurückgeben”, erläutert er. „Sie haben die Kraft dazu, Sie haben Ihre Situation gut erkannt“, würdigt der Richter die Bemühungen. Um eine Strafe kommt der Mann nicht umhin, zwölf Monate auf Bewährung plus 720 Euro Geldstrafe. „Vielen, vielen Dank Herr Richter“, ist der Mann überglücklich, dass er nicht hinter Gitter muss und seinen Job bald antreten kann. Das Urteil ist rechtskräftig.