Zufälliges Treffen führt zum Vorwurf eines sexuellen Übergriffes

Gewalt und Verbrechen / 15.10.2025 • 16:59 Uhr
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Ein Syrer muss sich in Feldkirch wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs vor Gericht verantworten. VN/SKÖ

Ein junger Syrer steht in Feldkirch wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffes vor Gericht.

Feldkirch Der Angeklagte, geboren 2001 in Syrien, lebt seit einigen Jahren in Vorarlberg. Er hat keine Vorstrafen, keine Schulden und besucht derzeit einen Kurs am WIFI. Dort lernt er auch die 17-jährige Frau kennen, mit der er bald privat Kontakt aufnehmen möchte. Doch sie lehnt das ab. Sie wohnt in einer Jugendeinrichtung – nach Angaben der Beteiligten gilt sie dort als schwierig und hat zeitweise Hausverbot.

Zufälliges Treffen am Bahnhof

Mitte Dezember trifft sich das Paar eher zufällig am Bahnhof. Der Kurs endete früher, die Frau konnte nicht ins Heim zurück und wartete auf einen Platz in der Notschlafstelle, die zu diesem Zeitpunkt noch geschlossen war. Laut der Staatsanwältin soll der Angeklagte sie gefragt haben, ob sie mit zu ihm nach Hause kommen wolle. Dort habe er sich auf das Bett gesetzt und wegen Nackenschmerzen um eine Massage gebeten.

Nach Darstellung der Anklage soll er sie anschließend am Hals geküsst und an den Brüsten berührt haben. Als sie sich wehrte, habe er sie festgehalten und ihre Hand gegen seinen Intimbereich gedrückt. Auf ihrem Hals wurde später DNA-Speichel des Mannes gefunden.

„Ich wollte nur helfen“

Der Angeklagte weist den Vorwurf entschieden zurück. Er sagt, die Frau habe ihn selbst gefragt, ob sie bei ihm übernachten könne, weil sie keine Unterkunft hatte. Er habe sie aus Mitgefühl aufgenommen. Sie habe ihm angeboten, ihn zu massieren, und ihn danach kurz umarmt. Dann habe sie plötzlich gesagt, sie müsse gehen.

Einig sind sich beide, dass sie daraufhin gemeinsam wieder zum Bahnhof gingen. Auf dem Weg zum Bahnhof hätten sie sich normal unterhalten. Verteidiger Yildirim Yücel ist irritiert, dass das Opfer erst nach der Zugfahrt ins Oberland seine Mutter informierte und nicht rascher Hilfe suchte. Auch sonst spreche viel gegen ihre Version, ist er überzeugt: Das Fenster im Schlafzimmer sei gekippt gewesen. “Wenn sie geschrien hätte, hätte das jemand gehört”, argumentiert er. Er sieht außerdem Lücken in ihrer Erinnerung, die Zweifel wecken sollten. Zudem weist Verteidiger Yücel abseits des Gerichtssaals darauf hin, dass die Angeklagte seinem Mandanten körperlich überlegen gewesen sei. “Wenn sie sich hätte wehren wollen, wäre ihr das durchaus möglich gewesen”, so der Anwalt.

Nicht rechtskräftig

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Franziska Klammer spricht den unbescholtenen Syrer am Mittwoch wegen versuchter Vergewaltigung schuldig. Das Urteil: zweieinhalb Jahre bedingte Haft. Außerdem muss der Angeklagte dem von Anwalt Florian Mähr vertretenen mutmaßlichen Opfer 1000 Euro Teilschadenersatz zahlen.

„Es ist schwer zu akzeptieren, wenn jemand bestraft wird, der nichts getan hat“, sagt Yücel nach der Urteilsverkündung. Er meldet Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Schadenersatzpflicht an. Auch Staatsanwältin Julia Berchtold legt Berufung ein – zum Nachteil des Angeklagten. Der Strafrahmen liegt zwischen zwei und zehn Jahren Haft.