Somalier stach mit Cuttermesser zu

Bislang unbescholtener 24-Jähriger muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Feldkirch Die Verhandlung gestaltet sich kurz und es ist kaum zu glauben, dass der hübsche, junge Mann einen anderen Mann Anfang Juni mit einem Messer attackierte. Zugegeben, es war kein großes Brot- oder Fleischmesser, sondern „nur“ ein Tapeziermesser, auch Cutter- oder Stanley-Messer genannt. Dennoch sagt die Gerichtsmedizin in ihrer Stellungnahme, dass auch ein Stich mit einer derart kurzen Klinge tödlich ausgehen kann.

Motiv für den Streit in einer Hohenemser Unterkunft gab es eigentlich keinen. Die zwei Männer, der junge Somalier und ein anderer Bewohner kamen nicht gerade gut miteinander aus. Sie hämmerten gegen die Wand und ein Wort gab das andere. Am nächsten Morgen eskalierte dann der Streit. Der Somalier schlug zuerst und hatte dabei schon das Messer in der Hand. Allerdings war die Klinge noch nicht ausgefahren.
Verletzung unbemerkt
Erst gegen Ende des Streites schob der Somalier die Klinge nach vorne und versetzte dem Kontrahenten einen zwei Zentimeter tiefen Stich in die Brust. Innere Organe wurden keine verletzt. Doch die Körperstelle ist kritisch, mit etwas Pech hätte der Angriff viel schlimmer ausgehen können. So blieb es bei versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung. Der Verletzte bemerkte den Stich erst, als er das Blut sah. Zunächst hatte er gedacht, er sei nur geschlagen worden.
Neben dieser Anklage gibt es noch einen Strafantrag. Dort geht es darum, dass der Angeklagte jemandem Geld geliehen hatte, dieser es offenbar nicht zurückgeben wollte und es deshalb zu einem Streit kam. Dieser hatte eine Körperverletzung beim Schuldner zur Folge.
Zweieinhalb Jahre Haft
Vor Richter Alexander Wehinger und den Schöffen zeigt sich der Afrikaner geständig. Er sitzt seit fast fünf Monaten in U-Haft. Die werden bei den zweieinhalb Jahren Haft angerechnet. Mildernd war die bisherige Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und der Umstand, dass der junge Mann durch Alkohol beeinträchtigt war.
Der Beschuldigte hatte zuvor einen guten Job in der Lebensmittelindustrie und verdiente 1800 Euro netto monatlich. Den Job ist er jetzt los. Nach der Haftentlassung will er sich wieder einen Job suchen und in sein voriges, straffreies Leben zurückkehren. Das Urteil ist rechtskräftig.