Gericht mit massiven Zweifeln an Opferrolle

Gewalt und Verbrechen / 23.10.2025 • 15:06 Uhr
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Der 53-Jährige bestritt viele der Vorwürfe – und dies glaubhaft.EC

53-Jähriger neigt zu Gewalt, doch Lebensgefährtin scheint unglaubwürdig.

Feldkirch Der 53-jährige Arbeiter und seine Lebensgefährtin führen eine Beziehung, die dadurch geprägt ist, dass sie zwar nicht miteinander, aber auch ohne den anderen nicht sein können. Immer wieder gibt es Streit, Polizeieinsätze und dreimal hintereinander entschlug sich das Opfer der Aussage, womit die mühsam eingeleiteten Verfahren und Ermittlungen jeweils im Nichts verlaufen mussten. Dieses Mal kam die Zeugin nicht einmal zur Verhandlung, obwohl sie davon wusste. Doch der Beschuldigte erklärt, dass sie verabredet hätten, es noch einmal miteinander zu versuchen.

Schwere Vorwürfe

Im Juli dieses Jahres gab es wieder einmal Streit. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen ging es dermaßen rund, dass ein Nachbar schlussendlich die Polizei rief. Vor der Polizei gab die Frau an, sie wäre von ihrem Freund mit Fäusten geschlagen, mit Füßen getreten und mit einem Messer bedroht worden. Er habe im Zorn mit dem Messer in die Matratze des Bettes gestochen. „Ich zerstöre Dein Gesicht“, habe er gedroht. Weiters habe er sie an den Haaren gerissen und sie eingeschüchtert. Falls sie zur Polizei gehe, werde sie am nächsten Tag tot in einem Kanal liegen.

Der 53-Jährige schüttelt heftig den Kopf, räumt ein, die Frau geschlagen zu haben, aber mit der flachen Hand auf den Rücken. Fotos zeigen blaue Flecken an der betreffenden Stelle. Die Hämatome an den Armen könnten vom Streit stammen, meint er. Auch der gebrochene Finger sei in der Hitze des Gefechts entstanden.

Jahrelang gesessen

Die drei Vorstrafen des Mannes sind einschlägig. Einmal wurde er wegen Körperverletzung sogar zu sieben Jahren Haft verurteilt, einen Großteil davon musste er absitzen. 2023 war die letzte Verurteilung in der Schweiz.

Dass er seiner Freundin, die als Verkäuferin arbeitet, absichtlich immer wieder ihre langen Nägel abbreche, das sei ebenso gelogen wie der Großteil der anderen Beschuldigungen. Die Aussage eines Nachbarn lässt ebenfalls zweifeln, ob die Geschichte so stimmen kann, wie sie das Opfer erzählte.

Bis auf den Schlag mit der flachen Hand auf den Rücken wird der Angeklagte von Richterin Verena Wackerle im Zweifel freigesprochen. Für die einfache Körperverletzung gibt es eine Geldstrafe von 4500 Euro. „Ich hatte massive Zweifel an der Opferrolle und der Glaubwürdigkeit der Zeugin“, so die Urteilsbegründung. Dreimal habe sich die Frau geweigert, schlussendlich gegen den Mann auszusagen, und selbst jetzt sei sie noch mit ihm zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.