Verbotenes Pornobild weitergeleitet: Schüler muss zahlen

Gewalt und Verbrechen / 27.10.2025 • 15:00 Uhr
Verbotenes Pornobild weitergeleitet: Schüler muss zahlen
Er sei aus den Gruppen, die die Bilder verschickten, ausgestiegen, sagte der Schüler vor Gericht. EC

Der 21-Jährige möchte die Vergangenheit hinter sich lassen. Sein Verteidiger streckt ihm Geld vor.

Feldkirch Der 21-Jährige geht noch zur Schule und mit dem Abschluss steht ihm der Eintritt ins Berufsleben bevor. Mit einer Vorstrafe wegen eines Sexualdelikts würde ihm das Fortkommen erschwert werden. Das Problem: Beim Herunterladen des pornografischen Materials war er rechtlich seit zehn Tagen „erwachsen“, womit er nurmehr begrenzt die Wohltat des Jugendgerichtsgesetzes genießt. Dass er Kinderpornos – oder wie es jetzt heißt: „Bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildlich sexualbezogene Darstellungen unmündiger Minderjähriger“ auf seinem Handy hatte, konnte die Polizei rekonstruieren. Doch der Schüler hat eine Erklärung für den Besitz. Dass er eine Bilddatei auch im Wissen, worum es sich handelt, weiterleitete, räumt er ein und das bereut er auch.

Falsche Vorstellungen

Dass er sich gerne Pornos von Erwachsenen, also erlaubtes Material, aufs Handy lud, gibt er zu. Das ist aber auch nicht strafbar. Dass darin auch Bildmaterial von Personen unter 14 Jahren steckte, wusste er nach eigenen Angaben nicht. „Ich konsumierte zum Beispiel eine ganze Reihe von den erlaubten Bildern, dann löschte ich alles wieder. Ich wollte nicht, dass das Bildmaterial lange auf meinem Handy ist, weil meine Schwester es auch hin und wieder benutzt“, erklärt er. Und das scheint glaubwürdig. Es gibt keinen Beweis, dass er gezielt kinderpornografisches Material suchte, fand und sich aufs Handy lud. Nur bei einem Bild räumt er ein, dass er dieses sah und weiter verschickte.

Schwierige Recherche

Der Schüler sagt, dass er das Bildmaterial definitiv gelöscht habe, es aber sein könne, dass die Polizei das Material wiederherstellen konnte. Er sei aus den Gruppen, die die Bilder verschickten, ausgestiegen, weil immer wieder Formulierungen auftauchten, die ihm nicht geheuer gewesen seien. Deshalb habe er vermutet, dass auch Illegales dabei sei. Weil das alles schwer zu recherchieren ist, erneut die IT-Abteilung der Polizei mit viel Aufwand dahinter gehen müsste und der junge Mann die Sache hinter sich lassen will, wird ihm eine Diversion gewährt. 720 Euro, dafür keine Vorstrafe. Er ist froh, und sein Verteidiger Bernd Widerin streckt ihm sogar die Buße vor, damit die Sache sofort erledigt und das Verfahren eingestellt wird.