Dreieinhalb Jahre für Raub

Siebenfach Vorbestrafter muss wieder hinter Gitter.
Feldkirch Im Juni dieses Jahres klingelt es spätabends bei einem 38-jährigen, arbeitslosen Feldkircher. Nichts Böses ahnend, öffnet er die Tür. Drei vermummte Männer dringen in die Wohnung ein, er wird geschlagen und getreten. Die Wohnung wird verwüstet, Fernseher und Laptop beschädigt und am Schluss fehlen 1000 Euro und 70 Schweizer Franken sowie eine Bankomatkarte. Zwanzig Minuten später ruft das Opfer bei der Polizei an und meldet, dass er verprügelt und ausgeraubt wurde.
Kein unbeschriebenes Blatt
Zwei Männer, 29 und 24 Jahre alt, beide zuletzt arbeitslos, sitzen nun kaum ein halbes Jahr später auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch. Beide sind in U-Haft, keine unbeschriebenen Blätter und beide haben Bewährungsstrafen offen. Der Erstangeklagte bringt es auf sieben einschlägige Vorstrafen, sein „Kollege“ auf sieben Eintragungen. Und noch etwas ist beiden gemein: Sie beteuern, bei dem Raubgeschehen gar nicht dabei gewesen zu sein. Der dritte Angeklagte ist flüchtig, von ihm fehlt jede Spur. Verteidiger Clemens Achammer und German Bertsch betonen immer wieder, dass es keine handfesten Beweise gäbe, die ihren Mandanten eine Schuld nachweisen. Der Schöffensenat sah dies zumindest beim Erstangeklagten anders.
Dreieinhalb Jahre Haft
Der Erstangeklagte wird vom Zweitbeschuldigten stark belastet. Dieser gibt nämlich an, dass er mitbekommen habe, wie der andere davon redete, dem späteren Opfer einen Besuch abzustatten. Außerdem habe er nach dem Raub erzählt, wie er das Opfer unter Druck setzte und dieses misshandelte. Der 29-Jährige bleibt dennoch dabei: „Ich bin unschuldig“. Doch auch die Spürhunde haben eindeutig angezeigt, als es um einen Abgleich der Spuren vor Ort und einem Kleidungsstück des Erstangeklagten ging.
Der siebenfach Vorbestrafte wird unter anderem wegen Raubes schuldig gesprochen, die Strafe mit dreieinhalb Jahren festgesetzt. Der Zweitangeklagte hingegen wird freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.