Arzthelferin verwechselte Chemikalie – Versicherung übernimmt nicht alle Kosten

Gewalt und Verbrechen / 16.01.2026 • 10:20 Uhr
Arzthelferin verwechselte Chemikalie – Versicherung übernimmt nicht alle Kosten
Rechtsanwalt Daniel Wolff vertritt das Behandlungsopfer. Birgit Riedmann/Canva

Routine-Darmspiegelung wurde für Patientin zur Katastrophe. Doch auf die gesundheitlichen Leiden folgt der Rechtsstreit mit der Versicherung.

Feldkirch Die damals 54-jährige Angestellte aus dem Raum Bregenz war eine sportliche, äußerst aktive und lebenslustige Frau. Bis zu jenem Tag im November, an dem sie sich zu einer Routine-Darmspiegelung bei einem Internisten begab. Als sie aufwachte, spürte sie starke Unterleibsschmerzen. Eine Ultraschalluntersuchung brachte keine Erkenntnis, die Schmerzinfusion keine Wirkung. Die Rettung brachte sie von der Praxis ins Spital. Doch außer erhöhten Entzündungswerten stellte man nichts fest, sie wurde entlassen. Mitternacht wiederum ins Spital, Infusionen und stationäre Aufnahme.

Lange Leidensgeschichte

Eine Bauch-OP wurde durchgeführt, ein Teil des Dickdarms wies hochgradig toxisches Gewebe auf und musste entfernt werden. Es mussten vorerst zwei künstliche Ausgänge gelegt werden. 17 Tage später Entlassung. Doch kurz nach den Weihnachtsfeiertagen zeigte sich ein Darmverschluss und erneut musste die mittlerweile psychisch angeschlagene Patientin operiert werden. Eine Wundheilungsstörung war dann die Folge und in einer neuerlichen OP wurde ein Vacpumpen-System zur Absaugung von Eiter und Sekret angelegt. 15 Tage später entließ man die Leidgeplagte.

Im Februar kam es aufgrund zweimaliger Bauchöffnung zu einem Bauchdeckenbruch. Wieder in den Operationssaal. Im April landete die Frau wegen akuter Schmerzen wiederum im Krankenhaus. Der gesamte Dickdarm musste entfernt werden, weil dessen Schleimhaut großflächig zerstört war und dieser sich nun entzündet hatte. Als Folge muss die Patientin für den Rest ihres Lebens mit einem künstlichen Ausgang leben.

Stark mitgenommen

Inzwischen hatte sich die Ursache der Probleme langsam herauskristallisiert. Die Arztassistentin hatte zwei Kanister miteinander verwechselt und falsch abgefüllt, und der Darm wurde statt mit destilliertem Wasser mit Glutaraldehyd gespült. Dies ist ein scharfes Gerätedesinfektionsmittel und führte zu massiven Verätzungen samt katastrophalen Folgen.

An jenem Tag im November wurden noch fünf weitere Patienten Opfer dieser Verwechslung in der Praxis des Internisten, und alle fünf mussten am darauffolgenden Tag stationär im gleichen Spital wie die 54-jährige Patientin aufgenommen werden, allerdings mit geringeren Folgen. Die Klägerin, für die Rechtsanwalt Daniel Wolff schlussendlich Klage einbrachte, erwischte es allerdings extrem schwer. Und zwar so schwer, dass sie jegliche Lebensfreude verlor, eine Bewältigung des Alltags war nicht mehr möglich und aufgrund ihrer Verzweiflung musste sie sich ins LKH Rankweil einweisen lassen und einer medikamentösen Therapie unterziehen.

Versicherung wehrt sich

Selbst jetzt kämpft sie immer noch mit Schmerzen und Erschöpfungszuständen. Auch aufgrund einer immer noch andauernden Schlafstörung, die sie wegen des Traumas erlitten hat. Nichts ist mehr, wie es war. Dennoch kämpft sie. Sie hat alle nötigen Belege säuberlich gesammelt und sortiert. Die Versicherung hat 95.000 Euro bezahlt. Derzeit sind noch über 136.000 Euro offen. Die Versicherung kämpft ebenfalls und führt allenfalls “Vorschäden als Ursache” an.

“Diese Haltung finde ich äußerst befremdlich”, sieht Wolff keinen Anlass für dieses Argument. Zwei Gutachten werden beantragt und eingeholt. Zum einen ein chirurgisches, das rund 15.000 Euro kosten wird. Weiters ein psychiatrisches. Die Geschädigte schlägt sich im Verfahren sehr tapfer. Ein großer Fall auch für die Versicherung, doch in ihrem Fall geht es “nur” um Geld. Die Patientin hingegen wünscht sich eine Art von Wiedergutmachung der vielen körperlichen und psychischen Schmerzen, die sie erleiden musste, und des täglichen Umgangs mit dem veränderten Körperbild und ihrer Beeinträchtigung.