Polizist verlor bei Einsatz die Selbstbeherrschung

Gewalt und Verbrechen / 25.03.2026 • 13:40 Uhr
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Der Angeklagte bestätigt die Gewalt, sah sich aber nicht schuldig. Christiane Eckert

Nach Notruf wegen häuslicher Gewalt schlug Beamter mehrfach mit Fäusten zu.

Feldkirch Der 54-Jährige ist unbescholten, war einst bei der Spezialeinheit Cobra tätig und ist seit Jahrzehnten im Polizeieinsatz. Doch nun wird ihm eine schwere Körperverletzung unter Ausnutzung seiner Amtsstellung vorgeworfen. Und er wird schuldig gesprochen.

Nach einem Notruf wegen häuslicher Gewalt kurz vor Weihnachten 2023 in Feldkirch eskalierte die Situation und der Beamte verlor angesichts diverser Provokationen offenbar die Kontrolle. Der Notruf war von einer Frau getätigt worden, als der Beamte vor Ort eintraf, meinte die Anruferin, alles sei wieder in Ordnung, und die beiden Söhne standen sperrig im Hauseingang. Der Beamte traute dem Frieden nicht und wollte nachsehen, ob wirklich alles in Ordnung ist oder die Frau nur unter Druck die Situation verharmlost.

Beleidigt und beschimpft

Während der ältere Sohn eher zu beruhigen versuchte, tat sich der Jüngere aggressiv hervor. Er war es auch, weswegen die Mutter die Polizei alarmiert hatte. “Verpisst Euch!” und “Du Hurensohn”, waren nur zwei der Beleidigungen des 29-Jährigen. Der Beamte ließ nicht locker und wollte ins Haus nachsehen. “Ich versuchte, den Älteren an der Hüfte wegzuziehen, um im Haus Nachschau zu halten”, erzählt der Angeklagte.

Dann setzte er mehrere Faustschläge gegen den Kopf des 31-Jährigen. “Ohne Grund, es gab keinen Widerstand und keinen drohenden Angriff”, räumen die anderen Polizeikollegen ein. “Es ist sicher nicht einfach, gegen einen Kollegen auszusagen, aber das erwarte ich mir von guten, rechtschaffenen Polizisten. Sie haben alles richtig gemacht”, so Staatsanwältin Karin Dragosits.

Ausgerastet

Auch wenn das Brüderpaar die Situation ganz offensichtlich beschönigt, von ruhiger, gelassener Situation ohne jede Provokation ihrerseits berichtet, bestätigen die Beamten, dass es sehr wohl einen Tumult gab und eine hochaggressive Stimmung herrschte.

Dennoch können die Polizisten nicht anders, als die Wahrheit zu sagen, und die lautet gemäß ihren übereinstimmenden Angaben: Es gab keine Notwendigkeit für Schläge. Schon gar nicht, als der 31-Jährige mit blutendem Gesicht am Boden lag. Der Mann wurde schwer verletzt: Schädelprellung, Hämatome im Gesicht, Bruch des Mittelhandknochens. Über sechs Wochen Krankenstand, zwei Operationen.

Der Senat spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu acht Monaten bedingter Haft sowie 2160 Euro unbedingter Geldstrafe. Dem Opfer werden 1000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. “Wir haben bei Ihnen keinen Funken von Reue gesehen”, erklärt Richterin Franziska Klammer, dass es in diesem Fall kein Geständnis als Milderungsgrund gibt. Die Verteidigung meldet umgehend Rechtsmittel an und auch die Staatsanwaltschaft zieht mit.