Trauerschmerzensgeld: Liebe muss nicht bewiesen werden

Gewalt und Verbrechen / 16.08.2026 • 13:07 Uhr
Trauerschmerzensgeld: Liebe muss nicht bewiesen werden
Im März verstarb eine 57-Jährige unverschuldet bei einem Unfall auf der Rheinstraße. Die Folgen für ihren Mann und zwei Kinder beschäftigten bis heute Rechtsanwalt Stefan Denifl und die Gerichte. VN, EC

Hinterbliebene haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Trauerschmerzensgeld. Bislang standen sie dabei jedoch vor gewissen Herausforderungen – bis der Oberste Gerichtshof in einem Fall von Stefan Denifl für Klarheit sorgte.

Feldkirch Am 25. März 2023 wird eine 57-jährige Frau gegen 20 Uhr auf der Rheinstraße auf einem Schutzweg in der Nähe der Bahnunterführung erfasst und getötet. Der Lenker wird wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Im Zivilverfahren geht es unter anderem um “Trauerschmerzensgeld”. Die beiden erwachsenen Kinder des Opfers (29 und 26 Jahre alt) haben Anspruch auf ein finanzielles “Trostpflaster” für den seelischen Schmerz.

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“Trauerschmerzensgeld gebührt, wenn der Tod durch grobe Fahrlässigkeit oder durch eine Vorsatztat herbeigeführt wurde”, erklärt Rechtsanwalt Stefan Denifl, der die Hinterbliebenen vertritt. Dem Ehemann gebührt ebenfalls Entschädigung, der 62-Jährige verliert die Gattin und Mutter seiner Kinder. Was den Ehemann betrifft, ist Denifl mit 5000 Euro einverstanden. Bezüglich der Tochter und des Sohnes der Verstorbenen befindet der Anwalt die jeweils zugesprochenen 10.448 Euro des Erstgerichtes als zu niedrig. Er erhebt Berufung und hat beim Oberlandesgericht Innsbruck Erfolg. Die beiden erhalten jeweils zusätzlich 8000 Euro. Außerdem muss die Haftpflichtversicherung des Autofahrers den Hinterbliebenen 17.500 Euro Verfahrenskosten ersetzen.

Kampf vor Gericht

“Angehörige stehen nach einem derartigen Unfall nicht nur vor einem emotionalen Abgrund, sondern auch vor komplexen juristischen Auseinandersetzungen um eine angemessene Entschädigung. Sie sind teilweise psychisch nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen; in dem konkreten Fall sind sie gar nicht bei Gericht erschienen, sondern nur beim Sachverständigen”, weiß Rechtsanwalt Stefan Denifl aus Erfahrung.

Trauerschmerzensgeld: Liebe muss nicht bewiesen werden
Stefan Denifl hat viel Erfahrung in der Vertretung von Hinterbliebenen und Opfern von Straftaten.EC

Im Gerichtssaal war es den Hinterbliebenen emotional nicht möglich, die Intensität der Beziehung zu ihrer verstorbenen Mutter juristisch ausreichend zu schildern. “Eine besonders intensive Gefühlsgemeinschaft konnte nicht positiv festgestellt werden”, hieß es in dem Urteil. Doch wie sollen Laien, vor allem nach einem solchen Schock, ihre Liebe zu dem nahen Angehörigen in Worte fassen? Wie soll man Zuneigung, Mitgefühl, Teilnahme an persönlichen Dingen, Freud wie Leid gegenüber seiner Mutter “beweisen”? Es ist schwierig, im nüchternen Verhandlungssaal Fremden zu erklären, wie sehr der Verstorbene fehlt, wie sehr man ihn vermisst und wie stark einen die Erinnerungen Tag und Nacht quälen.

OGH hilft

“Hier hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine opferfreundliche Beweislastregel entwickelt”, erklärt Denifl, der viel Erfahrung mit der Vertretung von Opfern hat. “Bleibt unklar, wie nahe sich Eltern und Kinder standen, darf dies nicht zum Nachteil der hinterbliebenen Kinder gereichen. Vielmehr muss die andere Seite, in dem Fall die Versicherung, beweisen, dass sich Verstorbene und Hinterbliebene nicht besonders nahestanden”, so Denifl weiter. Natürlich sind Alter und Haushaltsgemeinschaft weiterhin Kriterien. Ebenso regelmäßige Kontakte, gemeinsame Feste, gegenseitiges Füreinander-Dasein.

Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. So wurden beispielsweise einem 60-jährigen Mann beim Tod seiner 87-jährigen Mutter 15.600 Euro Trauerschmerzensgeld zugesprochen. “Hinterbliebene müssen familiäre Liebe und Verbundenheit nicht mehr vor Gericht aktiv ‚beweisen‘, und das ist für Menschen, die sich ohnehin in einer Ausnahmesituation befinden, hilfreich”, freut sich der Anwalt über diese Entwicklung in der Judikatur.