Angeblicher Betrug bei Übernahme von Fitnessstudio

VN / 05.08.2026 • 11:00 Uhr
Angeblicher Betrug bei Übernahme von Fitnessstudio
Der Angeklagten wird schwerer Betrug vorgeworfen. Eckert

Zweifache Mutter am Landesgericht Feldkirch auf der Anklagebank.

Feldkirch Bislang hat die zweifache Mutter keinerlei Vorstrafen, doch nun wird ihr von der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen, sie habe sich im Mai 2025 als “zahlungswillige und zahlungsfähige” Geschäftsfrau ausgegeben. Konkret ging es dabei um den Erwerb eines Dornbirner Fitnessstudios, für welches die Besitzerin eine Nachfolge suchte. Das Studio war samt Equipment, also Geräten und was sonst noch dazu gehört, zu haben.

Ein Vertrag wurde geschlossen und die Zahlungsmodalitäten ausgehandelt. Doch dann sah die vorherige Betreiberin des Studios kein Geld und fühlte sich betrogen. Es wurde Anzeige wegen schweren Betruges erhoben.

Nicht ohne Anwalt

Die Angeklagte erscheint pünktlich zum Prozess, bittet allerdings um Vertagung, weil sie sich der Sache nicht ohne Rechtsanwalt stellen will. “Ich habe einige wichtige Unterlagen und möchte mich wirklich vorher mit einem Verteidiger besprechen”, bittet die 34-Jährige die Richterin Franziska Klammer um Vertagung. Die Beschuldigte möchte keine Fragen allein beantworten. Kostenlose Verfahrenshilfe braucht sie angeblich keine, denn sie habe eine Rechtsschutzversicherung und werde sich einen Anwalt suchen, meint sie. Die Richterin legt ihr nahe, dies möglichst bald zu tun; nochmals vertagen möchte sie die Causa deshalb nicht.

Hoher Schaden

Staatsanwalt Richard Gschwenter beziffert den Schaden, welcher der Vorbetreiberin des Fitnessstudios entstanden ist, mit 45.750 Euro. Dem Akt liegt eine Aufstellung bei. Ausgemacht war eine Ratenzahlung, doch es floss angeblich kein Geld, nicht eine einzige Rate. Die Angeklagte hat bereits ohne diese Angelegenheit über 10.000 Euro Schulden, sie ist im Privatkonkurs.

Auf die Frage, was mit dem Fitnessstudio nun ist, antwortet sie: “Nichts, es ist weg.” Da auch die Zeugin nicht zum Prozess erschienen ist, muss ohnedies vertagt werden. Beim nächsten Termin sollten dann alle relevanten Unterlagen und Personen im Verhandlungssaal sein, damit geklärt werden kann, ob die Frau das Fitnessunternehmen betrügerisch erwerben wollte.