Transport von Diebesgut im Wert von 51.000 Euro vor dem Landesgericht

Zwei Rumänen halfen beim Transport von Waren im Wert von über 50.000 Euro.
Feldkirch Die Übernahme oder das Weiterverschieben gestohlener Waren ist hin und wieder vor Gericht Thema. Doch Waren im Wert von 150.000 Euro sind eher selten. Die zwei Männer im Alter von 42 und 31 Jahren waren ursprünglich angeklagt, im November 2023 gemeinsam mit einem abgesondert verfolgten Mittäter in Frankreich gestohlene Parfums, Alkoholika und Druckerpatronen im Wert von rund 150.000 Euro übernommen zu haben. Die Ware war für Rumänien bestimmt. In der Schweiz übernahmen sie das Diebesgut, in Lustenau reisten sie ein, in Hörbranz sollte es weiter nach Deutschland Richtung Rumänien gehen.
“Der Wert von 150.000 Euro ergab sich allein durch die Anklage der Staatsanwaltschaft”, kritisiert Verteidiger Martin Rützler. Im fortgesetzten Verfahren wird der Wert von der Anklagebehörde allerdings nach unten auf 50.685 Euro korrigiert.

Von der Schweiz ins Ländle
Wenige Tage nach der Übernahme wurde die Fracht von der österreichischen Zollfahndung unter die Lupe genommen. Dabei legte der Erstangeklagte eine gefälschte Rechnung eines französischen Auktionshauses vor, um die Rechtmäßigkeit des Besitzes vorzutäuschen. Das Diebesgut, zumindest die Parfums, stammt eindeutig aus Frankreich, das belegen die Diebstahlssicherungen. Was den Wert betrifft, sind genauere Recherchen nötig, denn in Frankreich haben beispielsweise Parfums andere Mehrwertsteuersätze. Mit den Warengruppen wurde nach der Beschlagnahme unterschiedlich verfahren. Die Druckerpatronen und die 46 Markenparfums wurden dem Dorotheum übergeben. Die Alkoholika befinden sich noch beim Zoll.
Schwierige Bewertung
Die beiden Rumänen zeigen sich nur zum Teil geständig. Sie beteuern, nicht gewusst zu haben, was die Ware in Wirklichkeit wert war. In diesem Punkt glaubt ihnen der Schöffensenat. Als Zeugin wird die damals diensthabende Zollbeamtin einvernommen. Auch hier geht es um die Bewertung der Ware. Wie man ursprünglich auf den Wert von 150.000 Euro kam, kann die Zöllnerin nicht sagen. Ein anderer Wert, der im Zuge des Finanzstrafverfahrens im Raum stand, lag bei rund 50.000 Euro.
Verteidiger Martin Rützler gibt zu bedenken: “Man weiß weder, wie alt die Produkte waren, noch, ob es sich überhaupt um Originalware oder um Fälschungen handelte.” Ein weiteres Fragezeichen bei der Bewertung ist, was der Wert der Ware zum Tatzeitpunkt, also im Jahr 2023, war. Seitdem sind drei Jahre vergangen.
Die beiden Rumänen sind beide massiv vorbestraft. Der eine wegen zwei Tötungsdelikten und Betrugs, der andere hat 13 einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz. Die beiden Kriminaltouristen werden zu 15 und 24 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während die Staatsanwältin keine Erklärung abgibt, ist der Erstangeklagte entschlossen, die 15 Monate Haft zu bekämpfen.