28.000 Euro Sozialunterstützung ergaunert

Gewalt und Verbrechen / 19.10.2026 • 16:36 Uhr
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Der Angeklagten wurde eine Russisch-Dolmetscherin zur Seite gestellt.Christiane Eckert

Die Frau vergaß, den Wiedereinzug ihres Mannes den Behörden zu melden. Dies kommt ihr nun teuer zu stehen.

Feldkirch Eine 49-jährige Frau musste sich wegen schweren Betruges vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Sie ist Staatsangehörige der Russischen Föderation, ihre Familie, das heißt ihr Mann und ihre Kinder, leben alle in Vorarlberg. Die mehrfache Mutter ist Hausfrau und beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im April 2024 Sozialhilfe. Die wurde ihr genehmigt und bis zum Frühling dieses Jahres auch ausbezahlt.

Doch die Frau verschwieg, dass ihr Ehemann nach einer Zeit der Trennung wieder bei ihr eingezogen war. Der Mann verdiente beziehungsweise bezog zeitweise Arbeitslosengeld. Angesichts dieses Einkommens wäre der Frau die Sozialunterstützung nicht in diesem Umfang zugestanden. Geld, das sich die Bezirkshauptmannschaft nun zurückholt. Außerdem wurde der Bezug des Geldes als schwerer Betrug angezeigt und von Richter Alexander Wehinger nun auch verurteilt.

Todesfall in der Familie

Der Mann und der Sohn der Angeklagten sind vor Gericht erschienen. Die Frau schildert, dass einer ihrer Söhne gestorben sei. Dem Vater laufen die Tränen übers Gesicht und einer der Söhne, der als Begleitung mitgekommen ist, weint ebenfalls. “Es war eine schwere Zeit, als mein Sohn starb, und mein Mann ist deshalb wieder bei mir eingezogen. Wir haben den Meldezettel auch besorgt, nur in der Trauer ist die Verständigung der Behörde untergegangen”, übersetzt die Russischübersetzerin. So haben sich insgesamt fast zwei Jahre lang zu Unrecht bezogene Gelder angesammelt. Die Frau bekennt sich schuldig. Die bislang Unbescholtene räumt ein, dass sie einen Fehler beging, die Behörde nicht zu informieren.

Rückzahlung dauert

Schwerer Betrug beginnt laut Gesetz bei einer Wertgrenze von über 5000 Euro. In ihrem Fall ist diese Grenze um ein Vielfaches überschritten. Dass das Versäumnis zwei Jahre dauerte, wird ebenfalls erschwerend gewertet. Mildernd wirkt sich aus, dass die Frau bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, dass sie sich geständig zeigte, dass sie bislang 500 Euro zurückbezahlt hat und dass sie angesichts des Todesfalles wirklich psychisch belastet war.

Nichtsdestotrotz wird sie zu fünf Monaten auf Bewährung plus 720 Euro Geldstrafe verurteilt. Die zu Unrecht bezogenen Sozialgelder muss sie zurückerstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.