Nachspiel nach tödlichem Bootsunfall

Gewalt und Verbrechen / 30.10.2026 • 11:52 Uhr
Nachspiel nach tödlichem Bootsunfall
Nach dem tödlichen Bootsunfall am Bodensee stand am Freitag auch ein Bekannter des Bootsführers vor Gericht.EC

Kollege des Bootsführers wegen Begünstigung vor Gericht.

Feldkirch Es war ein Drama, das sich vor rund einem Jahr am Bodensee, drei Kilometer vor Gaißau, abspielte. Ein 26-jähriger Motorbootfahrer war mit Freunden unterwegs. Die jungen Leute wollten vor der Einwinterung des sieben Tonnen schweren Bootes noch einmal das schöne Wetter nutzen und gemeinsam in Konstanz Pizza essen. Man war gut gelaunt, es war ein Traumtag. Auch ein deutsches Ehepaar wollte den Herbsttag genießen und stach mit einem eleganten Mahagonisegelschiff in See. Es wehte kaum Wind, das Wasser war ruhig, der See spiegelglatt und kaum Schiffsverkehr unterwegs. Doch plötzlich endete die Ausfahrt für beide Seiten in einer Katastrophe.

Segelschiff übersehen

Auch wenn es kaum vorstellbar scheint: Der Motorbootführer übersah das Segelschiff der beiden Deutschen und rammte es. Während der Mann im letzten Moment über Bord springen konnte, kam seine Frau ums Leben. Die grauenhaften Szenen traumatisierten den Überlebenden so schwer, dass dies einer schweren Körperverletzung gleichkommt.

Die Gründe für die Kollision wurden in einem zweiten durchgeführten Verfahren klar und der junge Mann räumte sein Fehlverhalten unter Tränen ein. Er hatte seinen Gästen Getränke serviert, Fotos wurden gemacht und verschickt, außerdem sollte ein Liegeplatz reserviert werden. Doch wegen Netzproblemen am See war man länger mit dem Handy beschäftigt, als allen bewusst war. Auch das Gespräch lenkte ab: Wer sich unterhält, blickt seinem Gegenüber normalerweise ins Gesicht. Alles in allem war man abgelenkt, bis es zur Katastrophe kam und es krachte. Der Bootsführer wurde im August zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier davon unbedingt. Doch nun hatte der Unfall auch für einen seiner Gäste ein Nachspiel.

Nachweislich falsch ausgesagt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch durchleuchtete die „wohlwollende“ Aussage des Kumpels. Dieser hatte im Prozess ausgesagt, der Bootsführer habe aufrecht gesessen und nach vorne geblickt. Es habe nur gelegentlichen Blickkontakt zum Gesprächspartner gegeben, ein Handy sei nicht im Spiel gewesen. Da der Bootsführer schlussendlich selbst Unaufmerksamkeit eingeräumt hatte, sieht die Anklagebehörde beim Fahrgast den Tatbestand der Begünstigung und der falschen Beweisaussage erfüllt.

Der junge Mann räumt vor Richterin Sabrina Tagwercher ein, sich damals falsch verhalten zu haben. Verteidigerin Olivia Lerch betont, der 35-jährige Mechaniker habe erst im Nachhinein erkannt, welchen Rattenschwanz an Problemen seine Aussage nach sich zog. Der 35-Jährige ist nervös und zeigt sich voll geständig. Der Prozess ist daher rasch beendet. Der bislang Unbescholtene wird wegen versuchter Begünstigung und falscher Beweisaussage zu einer Strafe von 9600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.