Landesgericht muss entscheiden: Betrug oder als Unternehmerin überfordert

Mit dem Fitnessstudio hatte sie sich finanziell übernommen. Ob in betrügerischer Absicht wie auch die konkrete Schadenshöhe musste das Landesgericht klären.
Feldkirch Ein Fitnessstudio, sein eigener Herr, voll mit Ideen und Träumen. Das klingt toll, doch die Finanzierung eines solchen Unterfangens ist oft schwieriger als gedacht. Das musste nun auch eine 34-jährige Möchtegernunternehmerin feststellen.
Sie wollte in Dornbirn einen Fitnessclub übernehmen. Die Finanzierung, so dachte sie, müsste klappen. “Die Gegenseite hat ihr die Sache auch ziemlich schmackhaft gemacht und gemeint, dass sich das ‚locker‘ ausgehen müsste”, so Clemens Haller, Verteidiger der wegen schweren Betruges Angeklagten vor dem Landesgericht Feldkirch.
Hürden nicht gemeistert
In der Umsetzung des Vorhabens kam es zu diversen Schwierigkeiten, die 34-Jährige bekam keinen Kredit. Noch dazu fehlte es ihr wegen eines entsprechenden Aufenthaltstitels in Österreich an einer Anstellung. So schnell wie erhofft flossen dann die Einnahmen auch wieder nicht. Ihr Freund konnte oder wollte ebenfalls keinen Kredit für das Projekt “Eigenes Fitnessstudio” aufnehmen, womit das Ganze schlussendlich scheiterte. Mehrere tausend Euro bezahlte die junge Frau zwar, aber den Großteil bekam sie einfach nicht zusammen. Sie dachte, mit ihrer Erfahrung in der Branche könne sie die Situation beurteilen. “Sie hat sich einfach verspekuliert”, so Haller.
Höhe fraglich
Wie hoch die Schadenshöhe ist, bleibt offen. Angeklagt waren ursprünglich 45.750 Euro. Doch dabei waren irrtümlich Rechtsberatungskosten enthalten, die müssen auf alle Fälle abgezogen werden. Darüber hinaus rechnet die Verteidigung eine endlos scheinende Zusammenstellung vor, die es sogar der Richterin Franziska Klammer schwermacht, die strafrechtlich relevante Summe ganz genau zu konkretisieren. “Es ist auf alle Fälle ein Batzen Geld und über 5000 Euro”, so die Richterin.
Ob die junge Frau, die von der Selbstständigkeit träumte, in Betrugsabsicht handelte, also wirklich wusste, dass sich das Ganze unter dem Strich nicht ausgeht, ist fraglich. Sie übernimmt jedenfalls Verantwortung dafür, dass sie als Unternehmerin zu blauäugig war.
Eine Diversion wird mit der bislang Unbescholtenen vereinbart. Sie muss der Überträgerin des Studios 5000 Euro in sechs Monaten an Schaden bezahlen. Wenn in zwei Jahren kein weiteres Delikt passiert, ist die Sache vergessen. Was zivilrechtlich noch auf die Schuldnerin zukommt, steht auf einem anderen Blatt. Strafrechtlich ist der Vorwurf des schweren Betruges jedenfalls vom Tisch.