Erzürnter Nachbar stellt Sozialzentrum Wolfurt infrage
So sieht das Siegerprojekt aus. Voraussetzung dafür ist auch ein Grundtausch. Welche Bedingungen hier gelten, sehen aber beide Parteien etwas unterschiedlich. Wolfurt, Privat

Ein Nachbar des geplanten Sozialzentrums fühlt sich getäuscht. Was die Gemeinde im Jänner 2022 beschloss, wird sehr unterschiedlich ausgelegt.

Von Janine Maier und Matthias Rauch

Wolfurt Im März präsentierte die Gemeinde Wolfurt das Siegerprojekt für ihr neues Sozialzentrum. Nun, ein halbes Jahr und einen Bürgermeisterwechsel später, stehen die Pläne jedoch auf dem Prüfstand.

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Das Projekt umfasst zwei Baukörper: Einen größeren an der Lauteracher Straße mit fünf Stockwerken und einen nachgeordneten mit vier Stockwerken. Das größere Gebäude soll im Erdgeschoss Geschäftsflächen, den Eingang und einen Mehrzweckraum des Sozialzentrums beherbergen. In den darüberliegenden drei Stockwerken sind Verwaltungsräume, Pflegeeinrichtungen und Wohnbereiche für künftige Bewohner vorgesehen. Dies ist jedoch ein Stockwerk zu viel.

Das Siegerprojekt hat ein Stockwerk zu viel. HAPF

Am 26. Jänner 2022 tagte die Gemeindevertretung der Hofsteiggemeinde, um über einen Grundstückstausch zu entscheiden, der für die Schaffung einer geschlossenen rechteckigen Baufläche für das Sozialzentrum nötig war. Laut Protokoll wurden dabei wesentliche Eckpunkte festgelegt, darunter eine gemeinsame Tiefgaragenzufahrt, Abstandsnachsichten und eine maximale Gebäudehöhe von Erdgeschoss plus drei Stockwerke.

Erzürnter Nachbar stellt Sozialzentrum Wolfurt infrage
Auszüge aus dem Protokoll der 11. Gemeindevertretungssitzung im Jänner 2022. Beschlossen wurden jedoch nur die Auflagen, die die Grundstücke betreffen, die nicht für das Sozialzentrum gedacht sind.

Obwohl einige Mitglieder der Gemeindevertretung Bedenken hinsichtlich der Höhe äußerten und andere sich vier Stockwerke wünschten, wurde der Plan mit E+3 Stockwerke mit 26 zu vier Stimmen angenommen. In der Abstimmung wurde die Absichtserklärung angenommen – jedoch nur die Rahmenbedingungen für die Bebauung der beiden Grundstücke, die im Eigentum des Nachbarn liegen. Darauf verweist auch Amtsleiter Martin Vergeiner: Es ging ausschließlich um das geplante parallele Projekt des Nachbarn. “Über eine Geschossanzahl oder eine absolute Höhe des Sozial- und Handelszentrums konnte noch gar nicht diskutiert werden, da zu diesem Zeitpunkt weder Bebauungsplan noch Architekturwettbewerb vorlagen”, betont Vergeiner. Der seit November 2022 bekannte Bebauungsplan sah nur eine maximale Gesamthöhe von 19 Metern vor und keine Geschossanzahl.

Nach Angaben des Nachbarn, mit dem der Grundstückstausch erfolgte, hat sich die Gemeinde jedoch damit nicht an die wesentlichen Punkte der im Jänner 2022 getroffenen Vereinbarung gehalten. Versuche einer Kontaktaufnahme mit der Gemeinde durch den Rechtsbeistand des Grundstückseigentümers, um eine Lösung durch einen Kompromiss zu finden, verliefen bisher nicht zu seiner Zufriedenheit.

Erzürnter Nachbar stellt Sozialzentrum Wolfurt infrage
Nach dem Grundstückstausch erhielt das neu geschaffene Grundstück eine neue Nummer. Der Beschluss der Gemeindevertretung bezieht sich nur auf die Vorgaben für das (neue) Nachbargrundstück.

Vonseiten der Gemeinde wird betont, dass die Größe des Projekts in Wolfurt in den letzten 50 Jahren seinesgleichen suche. Dass solche Projekte nicht immer geradlinig verlaufen, liege da nahe. Nun wurde im November die Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen Projektentwickler beschlossen, die Vergabe eines Baurechts soll noch vor Weihnachten ausgeschrieben werden. Bis Ende 2024 muss die gemeinsam genutzte Zufahrtsrampe zur Tiefgarage errichtet werden, um die Vereinbarungen aus Sicht der Gemeinde einzuhalten. “Sollte dieser Termin nicht haltbar sein, treten bestimmte gegenseitige Zugeständnisse außer Kraft. Die Gemeinde müsste somit weiter von der gemeinsamen Grundgrenze abrücken (was möglich erscheint)”, fasst der Amtsleiter zusammen.

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Aufgrund der Gesamtumstände erwägt der Grundstückseigentümer indessen die Rückabwicklung des Tauschs. Dies hätte dramatische Folgen, da die Planungen bereits weit fortgeschritten sind, und dürfte einen erheblichen finanziellen Schaden für die Gemeinde bedeuten. Anfang Dezember will die Gemeinde sich mit dem Architekten austauschen, kurz vor Weihnachten mit dem unzufriedenen Nachbar.