Geschenkt ist nicht gratis

Immo / 18.02.2016 • 16:40 Uhr
Geschenkt ist nicht gratis

Aktuell. Seit 2016 ist die Grunderwerbsteuer bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie im Familienkreis neu zu berechnen.

Die Basis für die Berechnung bildet der Grundstückswert (= Bodenwert + Gebäudewert), was in vielen Fällen zu einer höheren Steuerbelastung als bisher führen dürfte. Das erläutert der Immobilienmakler und zertifizierte Sachverständige Mag. Hubert Margreitter von Immobilien Stocker & Partner, Feldkirch.

Unterschiedliche Methoden

Der Grundstückswert kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:

• über das Pauschalwertmodell,

• aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel oder

• durch das Gutachten eines Sachverständigen.

Beim Pauschalwertmodell dienen als Basis für die Besteuerung der relativ einfach zu ermittelnde Bodenwert und der Gebäudewert. Beim Wertansatz für das Gebäude sind verschiedene Faktoren wie etwa Alter und Nutzung des Objektes ebenso wie in der Vergangenheit durchgeführte Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Zur Wertermittlung anhand von Immobilienpreisspiegeln gibt es wegen der kurzen Frist noch keine Erfahrungswerte.

Gutachten kann helfen

Der Steuerschuldner kann die Wertermittlungsmethode frei wählen. Durch das Gutachten eines Sachverständigen könnte im Einzelfall der Nachweis erbracht werden, dass der Verkehrswert einer Immobilie niedriger ist, als der nach den anderen Verfahren ermittelte Wert. Mag. Margreitter rät deshalb: „Welche der Ermittlungsmethoden zum günstigsten Ergebnis führt, hängt stark vom Einzelfall ab. Wer eine Immobilie von nahen Verwandten erbt bzw. geschenkt erhält, sollte deshalb unbedingt fachlichen Rat einholen.“

Die Grunderwerbsteuer fällt auch bei einer Schenkung oder Erbschaft an. Mag. Hubert Margreiter, Stocker Immobilien

Baugrund. Wer von der Oma einen schönen Baugrund am Dorfrand erbt, kommt um die Entrichtung der Grunderwerbsteuer nicht herum. Fotos: Oliver Mohr_pixelio.de; Rainer Sturm_pixelio.de

Baugrund. Wer von der Oma einen schönen Baugrund am Dorfrand erbt, kommt um die Entrichtung der Grunderwerbsteuer nicht herum. Fotos: Oliver Mohr_pixelio.de; Rainer Sturm_pixelio.de

In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.