Die Bauherrenpartnerschaft

Gesamtpaket. ZIMA entwickelt Dienstleistung, die die Aufgabe eines „Leihbau- herren“ übernimmt.
Die ZIMA Bauherrenpartnerschaft ist ein neues Dienstleistungsangebot, bei dem erfahrene ZIMA Projektleiter Unternehmen bei der Entwicklung, Planung, Errichtung und dem Betrieb von Betriebsanlagen und Immobilien begleiten. ZIMA übernimmt als Dienstleister die Rolle eines „Leihbauherren“ und agiert so, als wäre es ein ZIMA-eigenes Projekt. Gemeinsam mit den Bauherren wird der Fokus auf das Wesentliche gerichtet, um die Wünsche und Zielsetzungen erfolgreich, risikoarm und effizient umzusetzen.
Wesentliche Vorteile
für Bauherren
Den wesentlichen Vorteil im Vergleich zu einer Generalunternehmer (GU)-Vergabe sieht ZIMA-CEO und -Inhaber Alexander Nußbaumer im Wesentlichen darin, dass sich bei Vertragsunterzeichnung im Rahmen einer GU-Vergabe die Zielsetzungen ändern: „Sobald der GU-Vertrag unterschrieben ist, habe ich keinen Partner mehr, sondern einen Widersacher mit einer gegenläufigen Zielsetzung, welche in der Maximierung der abrechenbaren Zusatzleistungen liegt“, so Nußbaumer. „Beim
ZIMA-Bauherrenmodell behält der Bauherr die Zügel fest in der Hand und bekommt durch uns langjähriges Know-how und Beratungsqualität beigestellt. Die Entscheidungsträger bleiben flexibel, was die Vergaberichtlinien betrifft, und können sowohl Partnerfirmen und andere Präferenzen individuell und schrittweise entscheiden.“
Doppelmayr
und z-werkzeugbau
Erfolgreich abgewickelt werden konnten der bis Ende des Jahres zu finalisierende Neubau des Bürogebäudes Doppelmayr, Wolfurt (Projektvolumen 63 Millionen Euro), der Neubau der z-werkzeubau-Gmbh (Projektvolumen 13 Millionen Euro), Dornbirn, sowie ein Einkaufszentrum in Ilanz (Projektvolumen 25 Mill. Schweizer Franken). Idealerweise sind erfahrene ZIMA-Projektleiter von der ersten konzeptionellen Ideenentwicklung weg mit an Bord und steuern das Projekt über die Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme. Zu den wesentlichen Leistungen der ZIMA Bauherrenpartnerschaft gehören:
– Nutzerbedarfserhebung und Grobkonzeption
– Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherren
– Erarbeitung und
Durchführung eines
Architektenwettbewerbs
– Ausschreibung sowie Vergabe aller Planungsdienstleistungen der Fachplaner
– Abwicklung bau-
rechtlicher Verfahren
– Abwicklung gewerberechtlicher Verfahren
– Koordination aller
Planungsbeteiligter
– Ausschreibung der Gewerke
– Verhandlungen mit Handwerkern und Koordination der Vergabe
– Kostenmanagement/Vertragsmanagement
– Bauzeitplanung und Qualitätssicherung