Wirtschaftsplan ist vorgeschrieben

Immo / 24.12.2019 • 08:05 Uhr
Sanierung Lediglich bei bereits festgelegten Haussanierungen sind die Kosten schon bekannt.

Sanierung Lediglich bei bereits festgelegten Haussanierungen sind
die Kosten schon bekannt.

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel hat die Hausverwaltung den Eigentümern
einen Wirtschaftsplan vorzulegen.

Aktuell „Die Vorlage des Wirtschaftsplans wird im Wohnungseigentumsgesetz vorgeschrieben. Er sollte die Grundlage für die Verrechnung der Betriebskosten sein“, erläuterte Harry Preisl, Geschäftsführer der Cura Immobilienverwaltung, Dornbirn. Natürlich handelt es sich jeweils nur um eine ungefähre Schätzung. „Am besten ist es, die Zahlen des Vorjahres zu verwenden und die Indexsteigerung zu berücksichtigen.“

Schwer vorhersehbar

Denn die exakten Kosten lassen sich nie vorhersagen, erläutert der erfahrene Immobilien-
verwalter: „Wir können nicht im Voraus wissen, wie die Heizsaison verläuft und davon abhängig ändern sich die Heizkosten. Das gilt auch für die Schneeräumung: Mehrere Tage mit viel Schnee können die Kosten dafür deutlich ansteigen lassen.“

Entwicklung der Betriebskosten

Die Entwicklung der Betriebskosten kann sich auch ändern, wenn neue Mieter einziehen. „Je nachdem, wie die neuen Mitbewohner mit Energie und Warmwasser umgehen, ergeben sich Änderungen.“

Besser einzuschätzen sind die Aufwendungen für Reparaturen und Sanierungen. Harry Preisl: „Sind solche Vorhaben geplant, werden sie im Wirtschaftsplan angeführt, falls bereits Angebote oder Schätzungen vorliegen. Zudem sind geplante Sanierungen meist bereits in der letzten Eigentümerversammlung detailliert besprochen worden.“

Für Harry Preisl sind Wirtschaftspläne zwar als gesetzliche Notwendigkeit zu sehen, die eine grobe Schätzung enthalten. Mit Erfahrung und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ist dies auch ausreichend. „Weil auch Hausverwalter keine Hellseher sind, ist eine Vorschreibung der Betriebskosten nach Abrechnung für alle Beteiligten sinnvoller.“

„Der im Voraus erstellte Wirtschaftsplan ist stets nur eine ungefähre Schätzung.“

In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreu­händer der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.