Regeln für das Miteinander

Immo / 22.10.2020 • 15:08 Uhr
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Vertrag, der für die Wohnung gilt, auch wenn ein Eigentümer diese verkauft und ein neuer Eigentümer das Objekt ersteht.Foto: shutterstock

Die Gemeinschaftsordnung ist ein Vertrag, der für die Wohnung gilt, auch wenn ein Eigentümer diese verkauft und ein neuer Eigentümer das Objekt ersteht.

Während Hausordnungen Regeln des Zusammenlebens in Hausgemeinschaften
festschreiben, sind Gemeinschaftsordnungen weitaus verbindlicher.

Wohnen. Mit einer Hausordnung können Eigentümer das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft regeln und Mitbewohnern bestimmte Pflichten auferlegen – z. B. die Reinigung des Treppenhauses, die Einhaltung von Mittags- und Nachtruhezeiten, die Schließzeit der Hauseingangstüren etc.) Die Hausordnung gilt meist ab dem Tag der Rechtskraft der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung mit z. B. dem Aushang im Stiegenhaus. Verstöße gegen die Hausordnung sind allerdings nicht mit Strafen zu ahnden. Michael Wawersik, Geschäftsführer WAM Immobilien GmbH, Bludenz: „Die Hausordnung ist meistens eine Zusammenstellung der Hausregeln, die in einer Eigentumswohnungsanlage sowohl für Eigentümer als auch für Mieter gelten soll und unterscheidet sich von der verpflichtenden Gemeinschaftsordnung.“

Gemeinschaftsordnung

Bei dieser können alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine Vereinbarung treffen – z. B. über die Einrichtung bestimmter Funktionen in der Eigentümerversammlung, etwa einer Hausvertrauensperson, sowie über die Willensbildung. Diese Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen werden und darf den gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht widersprechen. Die Eintragung einer derartigen Vereinbarung ins Grundbuch ist möglich. Die Gemeinschaftsordnung kann die Durchführung bestimmter Baumaßnahmen, beispielsweise die gegenseitige Bewilligung zur Balkonverglasung, die Benutzungszeiten für den Tischtennisraum etc. beinhalten.

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„Die Gemeinschaftsordnung wird durch Eigentümerwechsel nicht berührt.“

Die Gemeinschaftsordnung ist ein Vertrag, der für die Wohnung gilt, auch wenn ein Eigentümer diese verkauft und ein neuer Eigentümer das Objekt ersteht.Foto: shutterstock

Die Gemeinschaftsordnung ist ein Vertrag, der für die Wohnung gilt, auch wenn ein Eigentümer diese verkauft und ein neuer Eigentümer das Objekt ersteht.

In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreu­händer der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.