Urlaubsgesetz kennt nur Einzelvereinbarungen

Nicht jeder Arbeitnehmer ist mit dem festgelegten Betriebsurlaub einverstanden.
Schwarzach Die Frage stellt sich gerade für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) jedes Jahr aufs Neue: Betriebsferien machen und den Betrieb während zwei oder drei Wochen ruhen lassen oder die Mitarbeiter zeitversetzt in den Jahresurlaub gehen lassen und den Laden bzw. den Betrieb geöffnet halten. Beide Varianten haben Vor- als auch Nachteile. Betriebsferien sind gut planbar und es gilt gleiches Recht für alle. Der Chef kann sie so legen, dass sie sich mit der Hauptferiensaison decken. Schließlich ist das auch die Zeit, in der die Geschäfte generell etwas ruhiger laufen. Andererseits wiederum laufen die fixen Kosten, die Löhne und Gehälter weiter, unabhängig davon, ob das Geschäft offen ist oder geschlossen. Das macht die Betriebsferien zur teureren Alternative. Das bestätigt auch Gerhard Müller. „Sicher haben wir da wegen unserer Firmengröße einen Vorteil und wollen uns den Betriebsurlaub auch leisten“, sagt der Geschäftsführer von Müller Bau in Altach. Dennoch sei die Entscheidung mit Gewinneinbußen verbunden. „Ich habe mir das mal ausgerechnet und komme auf die Größenordnung eines ganzen Hauses, das wir im Jahr weniger bauen.“
Zeitversetzte Planung
Die zeitversetzte Urlaubsplanung der Mitarbeiter ist da um einiges günstiger. Allerdings jedoch aufwendiger zu planen und zu organisieren. Die Mitarbeiter müssen sich untereinander einigen, in welcher Reihenfolge und zu welcher Zeit jeder Einzelne in den Urlaub gehen kann. Dabei gilt es auch die persönliche und familiäre Situation des Mitarbeiters, die Funktion im Unternehmen und die Arbeitssituation zur geplanten Urlaubszeit zu berücksichtigen.
Zustimmung
Allerdings sieht das Urlaubsgesetz vor, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren ist. Die Urlaubsvereinbarung ist somit einer individuellen Vereinbarung vorbehalten. Gleiches gilt auch für den Betriebsurlaub. Es bedarf also der individuellen Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers. Wird vom Chef dennoch ein Betriebsurlaub angeordnet, gilt der Zeitpunkt für jeden Arbeitnehmer nur als Vorschlag zum Urlaubsverbrauch, den er nicht annehmen muss. Kurz: Er kann die Zustimmung verweigern. Erklärt er sich nachweislich arbeitsbereit, hat er während des Betriebsurlaubs Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts, ohne dass Urlaub konsumiert wird und ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht wird.
Klausel
Allerdings reicht eine Klausel im Arbeitsvertrag aus, um den Betriebsurlaub von zwei Wochen pro Jahr abzusichern. Natürlich auch unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers. CRO

„Ja, wir haben und werden immer Betriebsurlaub machen. Das gehört bei uns einfach zur Firmenphilosophie. Ich sehe nur Vorteile. Bei uns nehmen wird den letzten Arbeitstag (Sommer wie Winter) zum Anlass, immer eine tolle, ungezwungene gemeinsame Abschlussfeier zu machen. Da wünscht man sich einen erholsamen Urlaub (abwechselnd ist das Sommerfest auch Familienfest mit Partnerinnen und Kindern). Heuer besuchen wir mit den Mitarbeitern die Jausen-Station Schwefelberg in Hohenems. Da kann ich mit jedem reden und bedanke mich bei der Gelegenheit nochmals. Außerdem kann auch ich komplett abschalten, wenn der ganze Betrieb ruht.“
Gerhard Müller,
GF Müller Bau, Altach