Walter Fink

Kommentar

Walter Fink

Keine Zusage für Seestadt

Kultur / 03.03.2017 • 18:55 Uhr

Der römische Staatsmann Cato der Ältere setzte hinter jede Rede, die er hielt, den Satz: „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.“ Das heißt: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden müsse.“ Es war die Zeit der Punischen Kriege, der Auseinandersetzungen zwischen Rom und Karthago, die Rom 150 v. Chr. tatsächlich mit der Zerstörung Karthagos beendete. Der Satz ist seit damals immer wieder verwendet worden. Das „Im Übrigen bin ich der Meinung …“ wird immer dann eingesetzt, wenn jemand mit besonderem Nachdruck auf etwas hinweisen will.

So bin auch ich versucht, dieses Sprichwort anzuwenden, indem ich sage: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass für das alte Projekt der Bregenzer Seestadt keine Baugenehmigung erteilt werden darf.“ Und gerne würde ich auch mit Cato dem Älteren diesen Satz immer anhängen, wenn ich etwas öffentlich schreibe oder rede. Denn zur Verhinderung dieses Übels – ich verwende diesen Begriff bewusst – kann man nicht oft genug auf das Problem hinweisen, dass nach wie vor ein Baugenehmigungsverfahren für jenes Projekt der Seestadt bei der Stadt Bregenz anhängig ist, das von den Betreibern bereits öffentlich zurückgezogen worden ist. Das Verfahren für die Baugenehmigung aber lassen die Betreiber weiterlaufen, und so ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, das zu bearbeiten und irgendwann abzuschließen. Letztlich wird die Stadt wohl oder übel sogar eine Baugenehmigung erteilen müssen – wohlgemerkt für ein Projekt, das laut Bauherrn nicht mehr gebaut werden soll.

Da darf man doch nicht nur, da muss man sogar die Frage stellen, ob wir da nicht alle einem großen Täuschungsmanöver aufsitzen. Die Verantwortlichen sagen zwar, dass sie das bisher vertretene Projekt, das für eindeutige Ablehnung in der Öffentlichkeit sorgte, nicht mehr bauen wollen. Aber das Verfahren für die Baugenehmigung lassen sie weiterlaufen. Und bald werden sie somit über ein Grundstück mitten im Zentrum von Bregenz verfügen, für das auch eine Baugenehmigung vorliegt. Was kann man da anderes vermuten, als dass hier gigantische Gewinnmaximierung auf Kosten der Öffentlichkeit betrieben wird: Ein Grundstück mit Baugenehmigung hat einen unvergleichlich höheren Wert als eines ohne. Und man könnte sogar das abgelehnte Projekt bauen. Deshalb bin ich im Übrigen der Meinung, dass wir darauf immer wieder hinweisen müssen.

Ein Grundstück mit Baugenehmigung hat einen unvergleichlich höheren Wert als eines ohne.

walter.fink@vn.at
Walter Fink ist pensionierter Kulturchef des ORF Vorarlberg.