Bitte nicht darüber schreiben
Einen wunderschönen Freitag!
Es ist ja nicht so, dass uns die Arbeit leicht gemacht werden soll. Journalismus und Politik werden sich im Idealfall immer reiben. So sind die Rollen verteilt. Alles andere wäre irgendwann eine Gefahr für die Demokratie.
Trotzdem erstaunt mich das Journalismusverständnis mancher Protagonistinnen und Protagonisten immer wieder. Deshalb heute ein kleiner Blick in den journalistischen Maschinenraum. Es geht um ein Telefonat, das ich diese Woche führen durfte.
Mein Anliegen war überschaubar: eine einfache Antwort auf eine Frage, deren Auftauchen ungefähr so überraschend war wie Schnee im Jänner. Mein Gegenüber hätte also vorbereitet sein können. Die Antwort lautete stattdessen: „Ich möchte nicht, dass du darüber schreibst.“
Nun ja. Das ist ungefähr so wirksam wie ein „Bitte nicht regnen“ an eine Gewitterwolke.
„Dann möchte ich den Artikel davor sehen.“
Natürlich nicht.
Menschen, die noch nie mit Medienanfragen konfrontiert waren, sei diese Unsicherheit zugestanden. Viele glauben, selbst entscheiden zu können, ob eine Zeitung über sie berichtet. Dass aber selbst erfahrene Personen in verantwortungsvollen Positionen davon ausgehen, einen Artikel vorab lesen zu dürfen oder gar mitbestimmen zu können, ob er erscheint, hat mich dann doch überrascht.
Allerdings ist das kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Das gesellschaftliche Misstrauen gegenüber Medien hat längst auch Politik und Verwaltung erreicht. Dadurch öffnet sich eine bemerkenswerte Schere: Während Politik und Behörden durch das Informationsfreiheitsgesetz und den gesellschaftlichen Druck transparenter arbeiten müssen und ihr Handeln zunehmend öffentlich rechtfertigen sollen, wird es Journalistinnen und Journalisten gleichzeitig immer schwerer gemacht, Antworten zu bekommen.
Online findet man heute Förderungen, Anträge, Beschlüsse und Studien mit wenigen Mausklicks. Was diese Dokumente bedeuten, warum Entscheidungen getroffen wurden und welche Überlegungen dahinterstanden, erfährt man dagegen immer seltener.
Irgendwann kommen dann doch Antworten. Allerdings erst, nachdem sie durch den Reißwolf der Risikovermeidung gedreht wurden. Verschickt werden sie inzwischen teilweise anonym von Sammelpostfächern, die ungefähr so viel Persönlichkeit haben wie eine Bedienungsanleitung für einen Toaster.
Oder es kommt gar nichts.
Am 20. Mai fragte ich bei der Landespressestelle nach einem Regierungsantrag zu einem Regierungsbeschluss. Die Landesregierung hatte eine Richtlinie geändert. Meine Fragen waren denkbar einfach: Was wurde geändert? Und warum?
Sechs Tage später fragte ich nach, ob man mir vielleicht antworten könnte. Einen Tag danach erhielt ich tatsächlich eine Reaktion: den Link zur Richtlinie.
Also noch einmal: Was wurde geändert? Warum wurde es geändert? Darf ich den Antrag sehen?
Bis heute herrscht Funkstille.
Offenbar wurde intern längere Zeit diskutiert, ob man mir den Antrag überhaupt schicken darf. Im Land ist man überzeugt, dass dies nicht möglich sei. Das wirkt umso skurriler, als ich im Oktober eine nahezu identische Anfrage gestellt und die Unterlagen ohne jedes Murren erhalten hatte.
Der einzige Unterschied: Damals verwies ich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Als wäre Transparenz keine Haltung, sondern bloß eine juristische Verpflichtung.
Mein Vorschlag wäre ein anderer: Eine Antwort und der Kontakt zu jemandem, der mir die Sache telefonisch erklärt. Dann kann ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, das Thema ausführlich, verständlich und korrekt aufbereiten.
So läuft das im Maschinenraum.
Apropos Recherche: Vergangene Woche habe ich mehrere Gemeinden durchtelefoniert, um nachzufragen, wie es um die Beteiligung am Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation in Dornbirn steht. Die Antworten ließen sich meist mit einem Wort zusammenfassen: „überschaubar“.
Nun können sich die Initiatorinnen und Initiatoren aber doch über ein Erfolgserlebnis freuen.
Was man so hört, dürfte das Volksbegehren in Dornbirn regelrecht gestürmt worden sein. Von rund 8000 Unterschriften ist die Rede. Die notwendigen 5000 Unterschriften, damit sich die Landesregierung mit dem Thema befassen muss, werden damit deutlich übertroffen.
Wobei man ehrlicherweise sagen muss: Überraschend kommt das nicht.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es im Jahr 2026 möglich sein sollte, Volksbegehren digital zu unterschreiben.
Herzlichst,
Michael Prock
VN-Politikchef
Dieser Text erschien im wöchentlichen Politik-Newsletter von VN-Politikchef Michael Prock. Sie können das “VOL.at Hinterzimmer” und weitere Newsletter hier abonnieren: www.vol.at/newsletter
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