Kommentar: Wie privat ist ein See?

Vor drei Wochen wurde bekannt, dass alle Pachtverträge am Mondsee in Oberösterreich, der auch an Salzburg grenzt, gekündigt werden. Also alle Bootshäuser, Stege, Bojen, Grünflächen oder was immer sich am Seeufer befindet, wird gekündigt. Man wundert sich, wie das möglich sein kann? Die Antwort ist so einfach wie unerwartet: Der ganze See befindet sich im Eigentum einer einzigen Person. Um zu wissen, wie es dazu gekommen ist, muss man einen Blick in die Geschichte werfen: Der See gehörte ursprünglich einmal dem Kloster Mondsee, das allerdings im Jahr 1791 im Zuge der Josephinischen Kirchenreform aufgehoben, also aufgelassen wurde. Sämtliche Werte flossen damals in einen sogenannten Religionsfonds. Als der französische Kaiser Napoleon Bonaparte 20 Jahre später Europa überrannte, schenkte er das ehemalige Kloster sowie all seine Besitztümer – darunter auch den Mondsee – dem bayerischen Feldmarschall Carl Philipp von Wrede, der in den Koalitionskriegen an Napoleons Seite kämpfte. Die Nachkommen von Wrede waren die Grafen Almeida, zu deren Besitz seither das ehemalige Kloster (wurde mittlerweile verkauft) sowie der See gehörten. Von 1977 bis 2024 war Nicolette Waechter, geborene Almeida, die Besitzerin des Sees, dann übergab sie die Liegenschaft an ihre Tochter Anna Waechter, verheiratete Mathyl. Die offizielle Übergabe erfolgte vor ziemlich genau einem Jahr, Anfang Juli 2024. Und nun eben erfolgten durch die neue Besitzerin die Kündigungen – allerdings mit der Möglichkeit, die Verträge auf neuer Basis – wohl etwas teurer – zu verlängern.
Der Mondsee ist kein Einzelfall. Der Großteil der österreichischen Seen, vor allem auch die berühmten Kärntner Seen, sind alle in privater, wenn auch nicht in einer Hand. Ähnliches gilt ja auch für den Bodensee. Wenn sie mit dem Fahrrad oder zu Fuß um den See wollen, dann bleiben sie meistens hinter den oft großen Ufergrundstücken mit ihren Villen am deutschen oder schweizer Ufer, ohne an den See zu kommen. Das gelingt fast nur dort, wo Dörfer und Städte, also Anlegestellen für die Bodenseeschiffe sind.
Es gibt nur eine einzige, große Ausnahme am Bodensee: Das vorarlberger Ufer, das von der Leiblach an der deutschen Grenze bis zum Rhein öffentlich ist – ausgenommen Hafenanlagen, Schwimmbäder und Naturschutzgebiete. Einzige Ausnahmen sind die Gemeinden Fußach, wo von acht Kilometern Uferlänge gerade einmal 350 Meter öffentlich sind, die anderen stehen voller Häuschen, ebenso in der Siedlung „An der Schanz“ in Hard. Aber sonst gilt in Vorarlberg seit vielen Jahren ein Gesetz, dass ein zehn Meter breiter Streifen am Ufer für die Öffentlichkeit frei sein muss. Und zudem benötigen alle Gebäude, die 500 Meter oder näher am Ufer gebaut werden sollen, aus Naturschutzgründen eine besondere Bewilligung. Diese – und andere – Faktoren haben uns den freien Zugang zum See bewahrt. Und wir haben Grund, uns bei unseren klugen Vorgenerationen zu bedanken. Sonst hätten wir Verhältnisse wie am Mondsee oder an anderen Bodenseeufern.
Walter Fink ist pensionierter Kulturchef des ORF Vorarlberg.