Elegante
Bundesverfassung?
Im Mai 2019 hörten wir aus dem Munde unseres Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Abwahl der österreichischen Bundesregierung: „Wir haben unsere elegante österreichische Bundesverfassung, die uns durch diese Tage leitet.“ Und jetzt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass eine Volksabstimmung nicht mehr gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich ist. Anlassfall war die angefochtene Volksabstimmung in Ludesch zum Thema Grünland oder Baufläche. Ich pflichte der Expertise (VN, 24./25.10.2020, A4) des Verfassungsexperten Peter Bußjäger bei, dass „man die Verfassung auch anders interpretieren hätte können“, denn immerhin lautet Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die negativen Auswirkungen, wenn direkte Demokratie so gravierend beschnitten wird: Politik(er)verdrossenheit, Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung, Außerachtlassen von demokratischen Gepflogenheiten und Förderung von totalitären Staatsverweigerern, permanente Gesellschaftsspaltungen, da dem Volk mithilfe der Volksabstimmung keine Schiedsrichterfunktion mehr zukommt, Frustration politisch-engagierter Bevölkerungskreise, … Sind wir eigentlich noch das Volk oder war dies den ehemaligen DDR-Bürgern in Zeiten des Umbruchs vorbehalten?
Christoph Metzler, Andelsbuch