Welches Recht?
Der VfGH beruft sich in seiner Erkenntnis auf das „repräsentativ-demokratische“ System der österreichischen Bundesverfassung. Wie „repräsentativ-demokratisch“ ist dieses System wirklich und wie wird es gelebt? Ein wichtiger Baustein unserer Bundesverfassung ist das „freie Mandat“. In der politischen Praxis sind die Mandatare aber ihren Parteien verpflichtet und sind dem üblichen Klubzwang unterworfen. Diese Praxis widerspricht der Verfassung und hat mit freiem Mandat wenig zu tun. Wenn eine Volksvertretung wirklich „repräsentativ“ sein soll, dann muss es bei Wahlen die Möglichkeit geben, die Volksvertreter persönlich zu wählen. Nur wenn wir Bürgerinnen & Bürger Persönlichkeiten unseres Vertrauens direkt in die Entscheidungsgremien wählen können, verdient ein solches Gremium die Bezeichnung „repräsentativ-demokratisch“. Wie soll denn „das Recht vom Volke ausgehen“ wenn dieses „Recht“ darin besteht, alle fünf Jahre ein Kreuzchen bei einer Partei zu machen? Und das war´s dann! Der VfGH-Entscheid bedeutet nichts anderes als mehr Zentralismus und weitere Einschränkung der Bürgerrechte. Er nimmt auch keine Rücksicht auf die „Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung“. Subsidiäre Strukturen und echte Bürgerbeteiligung sind die Bausteine für eine gute Zukunft für uns und unser Land. Die Verfassung ist dringend zu modernisieren und vom Stimmvolk zu legitimieren. Dafür müssen wir alle kämpfen. Und zwar jetzt!
Armin Amann, Schlins